Ingrid Nikolay-Leitner

Ingrid Nikolay-Leitner wurde 2003 für ihre "herausragende Arbeit im Sinne von Gleichstellung" mit dem Wiener Frauenpreis ausgezeichnet.

Nach der gesetzlichen Verankerung in der zweiten Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes für die private Wirtschaft 1990 wurde die Gleichbehandlungsanwaltschaft 1991 im Sozialministerium eingerichtet und, nachdem Johanna Dohnal Frauenministerin geworden war, in ihren Kompetenzbereich übertragen. Der gesetzliche Auftrag der neuen Einrichtung war die Erhöhung der praktischen Wirksamkeit der Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes durch "Personalisierung des Rechts".

Maßgeblich für die Konzeption der damals noch "Anwältin für Gleichbehandlungsfragen" genannten Institution war Ingrid Nikolay-Leitner. Die 1953 in Wien geborene Pädagogin und Juristin kann zu diesem Zeitpunkt auf umfangreiche Erfahrungen im Gleichstellungsbereich zurückgreifen. Vor allem hat sie von 1980 bis 1987 im Staatssekretariat für allgemeine Frauenfragen bei Johanna Dohnal gearbeitet. Nach rund zwölf Jahren engagierter Arbeit wird ihr 2003 der Frauenpreis für ihre herausragende Arbeit für die Gleichstellung verliehen.

Antidiskriminierung und Gleichbehandlungsanwaltschaft

Ingrid Nikolay-Leitner ist es stets ein Anliegen gewesen, Antidiskriminierungsmaßnahmen auf das höchstmögliche Niveau zu heben und an der Verbesserung rechtlicher Standards zu arbeiten: "Je mehr Merkmale und Lebensbereiche in den rechtlichen Schutzbereich einbezogen werden" argumentiert sie, "desto mehr wird über Diskriminierung und Gleichbehandlung geredet - und damit hoffentlich auch nachgedacht" (zitiert in: (2012) Gleichbehandlung in Salzburg 2006-2011. Analysen, Entwicklungen, Herausforderungen. Land Salzburg – Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung & Frauenförderung, Seite 69).

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft leistet Informations- und Aufklärungsarbeit und bietet Beratung und rechtliche Unterstützung für Betroffene an. Gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten werden in jedem individuellen Fall die spezifischen rechtlichen Möglichkeiten ausgelotet. Dies beinhaltet nicht zuletzt die Begleitung und Unterstützung bei außergerichtlichen Vergleichsgesprächen oder bei Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission.

Wenngleich nach wie vor zu wenige von Diskriminierung Betroffene ihre rechtlichen Möglichkeiten wahrnehmen, liegt die Zahl der Anfragen und Beratungen in der Gleichbehandlungsanwaltschaft mit über 4.000 pro Jahr dennoch hoch. Die meisten Beschwerden werden dabei von Frauen vorgebracht, die in der Arbeitswelt diskriminiert werden, etwa im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, beim Entgelt oder durch sexuelle oder geschlechtsbezogene Belästigung. Zugleich hat sich der Zuständigkeitsbereich der Anwaltschaft in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet. Ging es ursprünglich ausschließlich um die Gleichstellung von Frauen und Männern in der privatwirtschaftlichen Arbeitswelt, so ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft seit 2004 auch mit Fällen von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung betraut.

Ausgangspunkt stellt für die Anwaltschaft die konkrete Betroffenheit einer Person von Diskriminierungsmechanismen dar. Da diese jedoch oft ineinander greifen, hebt Nikolay-Leitner einen intersektionellen Anspruch hervor. Dieser von der US-Amerikanischen Schwarzen Frauenbewegung entwickelte Zugang geht davon aus, dass Machtverhältnisse miteinander in Zusammenhang stehen und sich gegenseitig verstärken. Konkret bedeutet dies, dass zum Beispiel Migrantinnen nicht nur als Frauen, sondern häufig auch aufgrund ihrer ethnischen und/oder ihrer religiösen Zugehörigkeit Diskriminierung erfahren. So werden die beruflichen Qualifikationen von Migrantinnen noch deutlich geringer eingeschätzt als jene von Frauen ohne Migrationshintergrund. Nicht selten kommt es nach der Zurückweisung von sexueller Belästigung zu rassistischen Beschimpfungen oder einer Kündigung, erzählt Nikolay-Leitner aus ihrer alltäglichen Praxis. Zahlreiche muslimische Frauen, denen das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz verwehrt wird, wenden sich an die Anwaltschaft. Gleichzeitig werden auch Männer vertreten, die aufgrund eines nicht rollenkonformen Verhaltens in Schwierigkeiten gerade – etwa wenn sie ihren Rechtsanspruch auf Elternkarenz geltend machen.

Die "klare Stärke des Gleichbehandlungsrechts" sieht Nikolay-Leitner in der Bewusstseinsbildung: "Gleichbehandlungsrecht nimmt den Betroffenen die Last, ihr Gefühl des Unrechts, der Benachteiligung erst definieren zu müssen und macht Diskriminierung zum Problem derer, die ein Gesetz verletzen" (zitiert in: (2012) Gleichbehandlung in Salzburg 2006-2011. Analysen, Entwicklungen, Herausforderungen. Land Salzburg - Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung & Frauenförderung, Seite 69). Erschreckend empfindet sie dennoch dessen mangelnde Umsetzung in der Rechtsprechung. Gleichstellung und die dafür notwendigen Maßnahmen müssten ihr zufolge auch außerhalb von ExpertInnen-Runden und spezialisierten Institutionen diskutiert werden. Mentoring und Ausbildungspools erscheinen ihr wichtige Maßnahmen, gleichzeitig zielen Gleichstellungsprojekte noch nicht direkt genug auf das Thema Einkommen ab.

Im Kontext der Frauenpreisverleihung betont Nikolay-Leitner die Wichtigkeit ökonomischer Unabhängigkeit: "Wenn es die nicht gibt, kommt der Feminismus in Schwierigkeiten". Dabei unterstreicht sie allerdings die Notwendigkeit zur Solidarität. Immer stärker stünden einige wenige Frauen in hohen Positionen einer Mehrheit jener gegenüber, denen immer größere Hindernisse in den Weg gestellt werden. Nachdem sie von Anfang ihrer Tätigkeit als Gleichbehandlungsanwältin an, intransparente Gehaltssysteme und mangelnde Entgelttransparenz kritisiert hatte, sieht sie in den 2011 in das Gleichbehandlungsgesetz aufgenommenen Bestimmungen zu betrieblichen Einkommensberichten, die 2012 durch die Strafbarkeit von Stelleninseraten ergänzt wurden, die keine Entgeltinformation enthalten, erste Schritte in Richtung mehr Transparenz. Gerade Frauen und marginalisierte Gruppen könnten davon profitieren, werden sie in der Arbeitswelt doch meist niedriger eingestuft als Männer – nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Auslegung von Kollektivverträgen. Dennoch bleibe noch viel zu tun und die Informationsarbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft hat das Thema Einkommen immer wieder im Fokus.

Darüber hinaus macht sich Nikolay-Leitner Gedanken, wie in jenen Fällen von Diskriminierung zu verfahren ist, die vom Gesetz nicht als solche definiert wurden. Schließlich sei es gerade auch eine Frage von Herrschaftsverhältnissen, welche Formen von Diskriminierung als solche erkannt werden. So kann sich die Juristin beispielsweise eine "Diskussion über eine offene Liste an Diskriminierungsgründen" vorstellen, um auf bestimmte Fälle reagieren zu können (zitiert in dieStandard, 21.5.2014). Gleichzeitig beurteilt sie die Frage, ob enge oder weite Definitionen von Diskriminierung hilfreicher in deren Bekämpfung sind, als ambivalent. Während Offenheit einerseits die Möglichkeit bietet, spezifische Situationen konfrontieren zu können, stellt eine mangelnde Präzisierung andererseits auch eine Herausforderung für die Arbeit von Gleichbehandlungsinstitutionen dar.

Ingrid Nikolay-Leitner ist auch auf europäischer Ebene aktiv. Sie ist Mitbegründerin des Equinet, dem europäischen Netzwerk nationaler Gleichstellungsstellen und war von 2006 bis 2011 Vorstandsmitglied. Seit 2009 ist sie Mitglied des Expertinnenforums von EIGE, dem European Institute for Gender Equality. Darüber hinaus vermittelt sie ihr Wissen immer wieder auch Studierenden, etwa am Institut für Rechtswissenschaft oder in der Lehrveranstaltungsreihe "Diversity/Equality" der Universität Wien.

Wichtige Maßnahmen im Sinne von Gleichstellung

  • Konzeption und Aufbau der Gleichbehandlungsanwaltschaft
  • Mitgründung von Equinet

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