Helene Klaar

Helene Klaar wurde 2004 für ihre "besonderen Verdienste um Frauen im Scheidungsfall" mit dem Wiener Frauenpreis ausgezeichnet.

Als ihr eine Mitarbeiterin eines Tages ein Lehrbuch für Hauptschülerinnen mit dem Titel "Morgen bist du Hausfrau" auf den Schreibtisch legt, meint Helene Klaar ironisch, sie würde sich gerne beim Stadtschulrat für das Verfassen eines kritischen Nachwortes, mit dem Titel "Übermorgen bist du ein Sozialfall" bewerben. In der Mädchenbildung muss unbedingt vermittelt werden, dass Haushaltsführung niemals Ersatz für ein eigenes Einkommen darstellen kann, meint sie im Rahmen der Frauenpreisverleihung. Schließlich hat sie es als Anwältin oft genug erlebt, dass Frauen in ihre Kanzlei kommen, die nicht über die notwendige finanzielle Unabhängigkeit verfügen, um sich scheiden zu lassen.

Mit dem Inkrafttreten der Familienrechtsreform 1976/78, in der das "patriarchalische" durch das "partnerschaftliche" Familienrecht ersetzt wurde, konnte Helene Klaar im Laufe ihrer beruflichen Tätigkeit, die neuen Bestimmungen zugunsten ihrer Klientinnen nutzen. Es zeigte sich aber bald, dass rechtliche Gleichstellung ohne wirtschaftliche und gesellschaftliche Gleichstellung der Geschlechter keine volle Gerechtigkeit bringen kann.

Biografie

An sich hatte sich die 1948 in Wien geborene Klaar ihre Karriere zunächst anders vorgestellt. Nach abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaften und ersten beruflichen Erfahrungen legt sie 1976 die Anwaltsprüfung ab und lässt sich als selbstständige Anwältin eintragen. Wie das Leben so spielt, sind es "keine reichen Generaldirektoren und Künstler mit Urheberrechtsstreitigkeiten", die in ihre Kanzlei kommen, "sondern arme Hausbesorgerinnen, denen der Mann davon ist und nichts für die Kinder gezahlt hat" (zitiert in: an.schläge, Juli/August 2012). Sie konzentriert sich neben dem Miet- und Arbeitsrecht vor allem auf das Familienrecht und wird aus purer Notwendigkeit zur engagierten Feministin. Retrospektiv betrachtet waren die 1970er-Jahre für sie ein guter Zeitpunkt, um sich als Anwältin zu etablieren. Immer mehr Frauen bestanden zu diesem Zeitpunkt auf ihre Rechte und suchten dafür nach einer qualifizierten Beratung. Mittlerweile eilt ihr der Ruf voraus, nicht nur Wiens "feministischste", sondern auch die "meistgefürchtete" Scheidungsanwältin zu sein. Obwohl die Mehrheit ihrer Klientinnen und Klienten Frauen sind, vertritt sie durchaus auch Männer. Mitunter kommt es auch vor, dass ehemalige Prozessgegnerinnen und Prozessgegner sie weiterempfehlen - was sie als Erfolg wertet.

Thema Scheidungsrecht

Helene Klaar verwehrt sich gegen die öffentliche Einschätzung, das österreichische Scheidungsrecht würde Frauen Vorteile einräumen. Während für Männer eine Scheidung ein "finanzielles Problem" darstellt, stehen Frauen oft vor einer existenziellen Bedrohung, korrigiert sie. Ein Mann muss, entgegen häufiger Behauptungen, nur dann für seine Exfrau Unterhalt zahlen, wenn er als der alleinig Schuldige am Scheitern der Ehe aus dem Prozess hervorgeht. Dabei ist das Gericht selten unparteiisch: "Vor dem Richter wird dann das Verschulden des Mannes auf der Viehwaage gemessen und das der Frau auf der Apothekerwaage" (zitiert in: dieStandard, 1.4.2008).

Arbeitsweise und persönliches Engagement

Helene Klaar versucht, das Bestmögliche für ihre Klientinnen herauszuholen, was angesichts der rechtlichen Möglichkeiten wenig genug sei. Ihr ist es ein Anliegen, sich ausreichend Zeit für ihre Klientinnen und Klienten zu nehmen und einen Fall nicht aus der Perspektive seiner Lukrativität zu betrachten.

Kommt eine Frau mit der Absicht zu ihr, sich scheiden zu lassen, versucht sie zunächst zu erfassen, in welcher ökonomischen Lage sie sich befindet. Da von demselben Geld nach einer Scheidung zwei Haushalte finanziert werden müssen, stellt diese fast immer eine Verschlechterung der materiellen Situation beider dar. Leider gibt es Fälle, in denen die Frau nicht ausreichend im Berufsleben Fuß gefasst hat, um für ihren Unterhalt selbst aufkommen zu können. Da Männer nicht für eine Kranken- und Pensionsversicherung ihrer Frau aufkommen müssen, stellen diese für ihn oft eine billige Arbeitskraft dar, befindet Helene Klaar. Sofern der Partner nicht gewalttätig ist, ist eine Scheidung in solchen Fällen der Schritt vom Regen in die Traufe, argumentiert sie. Ihr ist es wichtig, mit ihren Klientinnen und Klienten die Folgen einer Scheidung genau abzuwägen. Dass sich in der näheren Zukunft immer weniger Frauen eine Scheidung leisten werden können, möchte sie nicht als Erstarken des Familiengedankens missverstanden wissen. Vielmehr sieht sie hier einen Zusammenhang mit einem "rollback" in der Geschlechterpolitik, begünstigt durch liberalisierte Arbeitsmärkte und Pensionsreformen, die Frauen konsequent benachteiligen. Von einem Fortschritt auf dem Gebiet der Emanzipation könne gegenwärtig jedenfalls keine Rede sein. Kritik übt Klaar auch an den jüngeren Entwicklungen im Bereich der Obsorge. Eine Zuerkennung der Obsorge an beide Elternteile ab 2001 habe nicht dazu geführt, dass Väter mehr Verantwortung für ihre Kinder übernehmen. Ihrer Meinung nach stehen Frauen nun weiterhin mit der ganzen Arbeit, aber nur mehr mit den halben Rechten da.

Obwohl Scheidungen oft nachteilige Auswirkungen für Frauen haben, ist Helene Klaar nicht prinzipiell gegen die Institution der Ehe. Sie empfindet es im Gegenteil als "scheinprogressiv", wenn eine generelle Ablehnung der Ehe eine Situation mitbedingt, in der innerhalb von langjährigen Partnerschaften dieselben asymmetrischen Beziehungen herrschen, Männer danach aber keine (finanzielle) Verantwortung für ihre ehemalige Partnerinnen übernehmen müssen. Generell erscheint es ihr wichtig, die Umstände einer Ehe realistisch einzuschätzen und sie nicht mit einer Episode durchgehender Glückseligkeit zu verwechseln - da könne die Enttäuschung nur auf dem Fuß folgen. Anstatt sich gegenseitig nur die Schuld zuzuschieben, empfiehlt sie, sich immer wieder vor Augen zu halten, dass nicht zuletzt hohe Mietpreise und lange Arbeitszeiten verantwortlich für objektiv überfordernde Verhältnisse sind. Müssten beide Elternteile nur dreißig Stunden pro Woche arbeiten, würde es ihnen leichter fallen, ihre Lebensbereiche unter einen Hut zu bringen. Das könnte sowohl vor als auch nach einer Scheidung oft Katastrophen verhindern.

Zwar versteht sich Helene Klaar selbst nicht als Romantikerin - aber durchaus als Idealistin. Sie ist glücklich darüber, in ihrem Beruf zumindest in "homöopathischen Dosen" etwas dazu beitragen zu können, dass der "Mikrokosmos" ihrer Klientinnen und Klienten etwas gerechter wird, erklärt sie anlässlich der Frauenpreisverleihung 2004. Resignation und Gleichgültigkeit sind Haltungen, die sie nicht nachvollziehen kann. Wenn etwas in die falsche Richtung zu gehen droht, muss etwas dagegen getan werden, findet sie - wobei das Langzeitziel, ein "gutes Leben für alle", in weite Ferne gerückt scheint. Die Jury hat ihre Entscheidung für Helene Klaar damit begründet, dass in ihrer Arbeit Theorie und Praxis miteinander in Einklang stehen. Auch wenn sie öfter meint, "von Beruf bin ich Rechtsanwalt, Feministin sein ist mein Hobby" (zitiert in: an.schläge, Juli/August 2012), ist ihr doch klar, dass das in ihrem Beruf meist nicht auseinander zu dividieren ist.

Ihr Wissen teilt Helene Klaar nicht nur mit ihren Klientinnen und Klienten, sondern auch mit einer breiteren Öffentlichkeit. Bereits 1982 hat sie die damalige Frauenstaatssekretärin Johanna Dohnal gebeten, in einer Broschüre Frauen die Familienrechtsreform auf verständliche Art und Weise zu erklären. 2004 schreibt sie den "Scheidungsratgeber für Frauen", der dieses Jahr bereits in der dritten aktualisierten Auflage vorliegt. Immer wieder bringt sie zudem Studierenden die Feinheiten des österreichischen Scheidungsrechts näher, in diesem Semester etwa im Wahlfachkorb "Legal Gender Studies" am rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Wien.

Nützliche Ratgeberinnen von Helene Klaar

  • Klaar, Helene (2013): Was tue ich, wenn es zur Scheidung/Trennung kommt? 7. aktual. Auflage. BKA
  • Klaar, Helene (2014): Scheidungsratgeber für Frauen, 3. aktualisierte Auflage. Wien
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