Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Schanigarten

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Genehmigung eines Schanigartens
  • Rechtsgrundlagen:
    • Gesetz über die Erteilung von Erlaubnissen zum Gebrauch von öffentlichem Gemeindegrund und die Einhebung einer Abgabe hierfür (Gebrauchsabgabegesetz 1966), LGBl. Nr. 1966/20 idgF
    • Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960), BGBl. Nr. 159/1960 idgF
    • Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM), ABl. 2007/28 idgF

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • GISA (Gewerbeinformationssystem Austria)
  • Firmenbuch
  • Grundbuch
  • Zentrales Melderegister

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet:

  • Sachverständige anderer Magistratsdienststellen und Unternehmungen der Stadt Wien, die im Verfahren zur Abgabe von Gutachten und Stellungnahmen beizuziehen sind
  • Bezirksvorsteherin oder Bezirksvorsteher (Mitwirkungsrecht der Gemeinde)
  • Eigentümerin oder Eigentümer der Liegenschaft bzw. der Baulichkeit, von der aus der Gebrauch erfolgt oder erfolgen soll und jene Eigentümerin bzw. jener Eigentümer, die/der durch den Gebrauch in ihrem/seinem Frontrecht berührt sein kann (Partei)
  • Wirtschaftskammer Wien (Interessenvertretung)
  • Landespolizeidirektion Wien (Anhörungsrecht)
  • Gerichte (Verwaltungsgericht Wien, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof als Rechtsmittelbehörden)
  • Magistratsabteilung 6 (Buchhaltungsabteilung des Magistrats der Stadt Wien)

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der Skartierungsordnung des Magistrats der Stadt Wien werden Ihre personenbezogenen Daten nach 7 Jahren nach Rechtskraft der letzten Genehmigung bzw. eines Abweisungs-, Zurückweisungs- oder Widerrufsbescheides gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte bestehen soweit, als keine gesetzlichen Verpflichtungen dem entgegenstehen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Ihr Antrag kann nicht bearbeitet werden.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit ist das jeweils örtlich zuständige zuständige Magistratische Bezirksamt.

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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Stadt Wien | Magistratische Bezirksämter
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