Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Betriebsanlagengenehmigung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Genehmigung einer Betriebsanlage
  • Rechtsgrundlage:
    • Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 314/1994 idgF
    • Verordnungen, die aufgrund der Gewerbeordnung 1994 erlassen wurden
    • Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 idgF
    • Verordnungen, die aufgrund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes erlassen wurden
    • Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), BGBl. Nr. 215/1959 idgF
    • Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Menschen einschließlich ihrer Nachkommenschaft vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzgesetz – StrSchG), BGBl. Nr. 227/1969 idgF
    • Bundesgesetz über Hygiene in Bädern, Warmsprudelwannen (Whirlwannen), Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern sowie Kleinbadeteichen und über die Wasserqualität von Badegewässern (Bäderhygienegesetz – BHygG), BGBl. Nr. 254/1976 idgF
    • Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM), ABl. 2007/28 idgF

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • GISA (Gewerbeinformationssystem Austria)
  • Firmenbuch
  • Grundbuch
  • Zentrales Melderegister

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet:

  • Arbeitsinspektorat (Parteiengehör, Auskunftspflicht)
  • Sachverständige anderer Magistratsdienststellen, die im Verfahren gegebenenfalls zur Abgabe von Gutachten und Stellungnahmen beizuziehen sind
  • BezirksvorsteherIn (Mitwirkungsrecht der Gemeinde)
  • NachbarIn (Parteistellung, Anhörungsrecht)
  • Gerichte (Verwaltungsgericht Wien, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof als Rechtsmittelbehörden)
  • Magistratsabteilung 58 (Führung des Wasserbuches)
  • BundesministerIn für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Führung von Registern)
  • Landespolizeidirektion Wien (Mitwirkungspflicht)
  • Magistratsabteilung 6 (Buchhaltungsabteilung des Magistrats der Stadt Wien)

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der Skartierungsordnung des Magistrats der Stadt Wien werden Ihre personenbezogenen Daten nach 60 Jahren ab Schließung (Auflassung) einer Betriebsstätte, für die besondere Vorschriften nach dem Altlastensanierungsgesetz gelten (z.B. Tankstellen) oder die in den Anwendungsbereich des Strahlenschutzgesetzes fallen, in allen anderen Fällen nach 7 Jahren ab Rechtskraft des Auflassungsbescheides bzw. ab dem Zeitpunkt des Erlöschens der Genehmigung wegen Nichtaufnahme des Betriebes oder Betriebsunterbrechung gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte bestehen soweit, als keine gesetzlichen Verpflichtungen dem entgegenstehen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Ihr Antrag kann nicht bearbeitet werden.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit ist das jeweils örtlich zuständige Magistratische Bezirksamt.

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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Stadt Wien | Magistratische Bezirksämter
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