Fotovoltaikanlage über 50 kW - notwendige Unterlagen

  • Technischer Bericht (zweifach), der folgende Angaben beinhaltet:
  • Plan, aus welchem der Standort der Erzeugungsanlage und die für die Errichtung, Erweiterung oder Änderung der Anlage in Anspruch genommenen Grundstücke mit Grundstücks-Nummern ersichtlich sind (zweifach)
  • Unterlagen zur Beurteilung durch die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) (einfach):
    • Nachvollziehbare planliche Darstellung der Anlage: Außenmaße, eingemessene Lage auf dem Dach, Höhenentwicklung (zum Beispiel Aufständerung); Diese Angaben können in Grundriss und Ansicht oder Ansicht und Schnitt erfolgen.
    • Bezug zur Architektur und zur vorhandenen Situation bitte durch ein Foto vom Bestand und eventuell durch eine Fotomontage belegen.
    • Gestaltung: Art der verwendeten Module beschreiben: Oberfläche, Farbe oder Beilage eines Produktblattes
  • Beschreibung und Beurteilung der voraussichtlichen Gefährdungen und Belästigungen (im Sinne des § 11 Absatz 1 WElWG 2005) (zweifach)
  • Beschreibung der Maßnahmen, mit denen Gefährdungen oder Belästigungen des Vorhabens beseitigt, verringert oder ausgeglichen werden sollen (zweifach)
  • Gegebenenfalls ein Verzeichnis der von der Erzeugungsanlage berührten fremden Anlagen (wie Eisenbahnanlagen, Versorgungsleitungen und dergleichen mit Namen und Anschrift der Eigentümer*innen) (einfach)
  • Die sich aus den zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Grundbuchsdaten ergebenden Namen und Anschriften der Eigentümer*innen der Grundstücke, auf welchen die Erzeugungsanlage errichtet werden soll - einschließlich der dinglich Berechtigten (mit Ausnahme der Hypothekargläubiger*innen) - und der Eigentümer*innen der an die Anlage unmittelbar angrenzenden Grundstücke (einfach)
  • Zustimmung der Eigentümer*innen der Grundstücke, auf denen die Erzeugungsanlage aufgestellt werden soll (einfach)
  • Nachweis, dass ein Netzanschluss an das Übertragungs- oder Verteilernetz sichergestellt ist (einfach)
  • Kopie der Vereinbarung über den Netzanschluss mit jenem*jener Netzbetreiber*in, an dessen*deren Übertragungs- oder Verteilernetz die Erzeugungsanlage angeschlossen werden soll (einfach)
  • Konformitätserklärung (Erklärung des Herstellers, dass die Anlage den einschlägigen europäischen Normen entspricht) (einfach)
  • Darstellung der Maßnahmen der zusätzlichen Sicherheitsanforderungen zur Einhaltung des Schutzes von Einsatzkräften für Fotovoltaikanlagen gemäß OVE Richtlinie R 11-1 (einfach)
  • Im Vertretungsfall: Vollmacht
  • Speicher: Es ist ein Stromlaufplan beizubringen, auf welchem die String-Aufteilung, die Wechselrichter und die Schutzeinrichtungen (Schutzmaßnahmen und Leitungsschutz) dargestellt sind. Ebenso ist darin die Anbindung des Energiespeichers an die elektrische Anlage darzustellen. Dabei sind auch zusätzliche Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen wie zum Beispiel Ladewechselrichter, Netzentkupplungsstellen, et cetera einzuzeichnen. Wird die Anlage im Inselbetrieb geplant, so sind die Maßnahmen darzustellen, durch die gewährleistet ist, dass bei Ausfall der öffentlichen Versorgung das inselnetzbildende System bei Lieferung seines maximalen Kurzschlussstromes nach maximal 5 Sekunden abschaltet. Die Anforderungen an die Schutzmaßnahmen, des Leitungsschutzes und der Aufstellungsbedingungen der OVE-Richtlinie R 20 "Stationäre elektrische Energiespeichersysteme vorgesehen zum Festanschluss an das Niederspannungsnetz" sind einzuhalten. Ebenso sind die Vorgaben der OIB-Richtlinie 2 hinsichtlich des Aufstellungsortes des Energiespeichers einzuhalten.
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