Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Sterbeurkunde

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Die Datenerhebung dient der ordnungsgemäßen Beurkundung eines Todesfalls nach der Übermittlung der Anzeige des Todes.
  • Rechtsgrundlage:
    • § 28 ff in Verbindung mit § 57 Personenstandsgesetz 2013 Bundesgesetzblatt 1 Nummer 16/2013 in der geltenden Fassung
    • § 10 Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013 Bundesgesetzblatt 2 Nummer 324/2013 in der geltenden Fassung
    • Tarif B Tarifposition 20 Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 Bundesgesetzblatt Nummer 24/1983 in der geltenden Fassung
    • § 14 Gebührengesetz 1957, Bundesgesetzblatt Nummer 267/1957 in der geltenden Fassung
    • Bilaterale und multilaterale Übereinkommen hinsichtlich Matrikenaustausch

Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Zentrales Personenstandsregister und Vorgängersystem
  • Zentrales Melderegister

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • Jugendwohlfahrtsträger
  • Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
  • Bundesminister für Finanzen
  • Arbeitsmarktservice (bei Anspruch aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz)
  • Zuständige Landespolizeidirektion
  • Führerscheinbehörde, sofern die Person das 15 Lebensjahr vollendet hat
  • Wählerevidenz, sofern die Person das 14. Lebensjahr vollendet hat
  • Passbehörde
  • Militärkommanden in Österreich (zwischen dem vollendeten 17. und 51. Lebensjahr)
  • Fremdenpolizeiliche Behörde und Asylbehörde
  • Ordentliche Gerichte
  • Statistik Austria
  • Magistratsabteilung 6 – Rechnungs- und Abgabenwesen
  • Ausländische Personenstandsbehörden

Eine Übermittlung an Drittländer findet ausschließlich aufgrund bilateraler oder multilateraler Verträge im Falle ausländischer Staatsangehöriger statt.

Hinweise

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 46 Absatz 4 Personenstandsgesetz 2013 werden die personenbezogenen Daten 120 Jahre nach eingetragenem Sterbedatum im Zentralen Personenstandsregister gelöscht.

Als Person, die den Eintrag des Todesfalls begehrt, stehen Ihnen die Betroffenenrechte wie Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung zu.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • keine

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63)

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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