Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63)

Der Kund*innen-Verkehr in der MA 63 findet nur mit Termin nach Voranmeldung per Telefon oder E-Mail statt.

Nutzen Sie die Möglichkeit, Amtswege online oder per E-Mail zu erledigen.

Öffnungszeiten

  • Amtsstunden - nur für schriftlich Anbringen:
    • Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
    • Ausnahmen:
      • An gesetzlichen Feiertagen geschlossen
      • Karfreitag, Heiliger Abend (24.12.) und Silvester (31.12.) von 7.30 bis 12 Uhr

Gewerbeangelegenheiten

  • Parteienverkehrszeiten - für telefonische Auskünfte und persönliche Termine:
    • Montag bis Freitag von 8 bis 15.30 Uhr
    • Ausnahmen:
      • An gesetzlichen Feiertagen geschlossen
      • Karfreitag, Heiliger Abend (24.12.) und Silvester (31.12.) von 8 bis 12 Uhr

Standesamt

  • Parteienverkehrszeiten - für telefonische Auskünfte und persönliche Termine:
    • Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
    • Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 18 Uhr
    • Ausnahmen:
      • An gesetzlichen Feiertagen geschlossen;
      • Karfreitag, Heiliger Abend (24.12.) und Silvester (31.12.) von 8 bis 12 Uhr
  • Standesamt Wien: Adressen und Referate

Für Sterbefälle gilt: Wenden Sie sich direkt an ein Bestattungsunternehmen. Ausnahme: Angehörige von Verstorbenen, die ihren Körper der Anatomie vermacht haben, und von jenen, bei denen eine Sozialbestattung durchgeführt wird, wenden sich bitte zur Terminvereinbarung an ein Standesamtsreferat ihrer Wahl.

Themen

Gewerbe

Personenstand

Datenschutzrechtliche Informationen

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person zu allen Verfahren der MA 63, die nicht auf wien.at abgebildet sind, finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Informationen.

Über die Abteilung

Ob Ausstellung einer Geburts- oder Sterbeurkunde, Eheschließung, Begründung einer eingetragenen Partnerschaft oder Serviceleistungen rund um das Gewerberecht: Die MA 63 begleitet Sie durch das Leben.

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