Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Beantragung von Wahlkarten

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, können für die Stimmabgabe eine Wahlkarte beantragen.
  • Rechtsgrundlage:
    • § 38 Absatz 1 Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO
    • § 5a Absatz 1 Bundespräsidentenwahlgesetz 1971
    • § 26 Absatz 1 Europawahlordnung - EuWO
    • § 39 Absatz 1 Wiener Gemeindewahlordnung 1996 - GWO 1996

Im Zuge des Verfahrens werden antragsbezogen die nachstehenden Registerabfragen durchgeführt:

  • Wählerverzeichnis (zur Ausstellung der Wahlkarte)
  • Zentrales Wählerregister (gegebenenfalls zur Überprüfung der Wahlberechtigung einer antragstellenden Person)
  • Identitätsdokumentenregister (zur Überprüfung der Identität der antragstellenden Person)
  • Andere Register im Wege der für die Ausstellung dieser Dokumente zuständigen Behörde (zur Überprüfung von Lichtbildausweisen und anderen Urkunden)

Die personenbezogenen Daten werden nicht weitergeleitet.

Hinweise

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung.

Gemäß § 23 Absatz 5 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO, § 25a Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, § 11 Absatz 5 Europawahlordnung (EuWO) und § 102a Wiener Gemeindewahlordnung 1996 - GWO 1996 besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 der Datenschutz-Grundverordnung sowie kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 der Datenschutz-Grundverordnung.

Gemäß Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie während eines von einer Behörde auf Antrag geführten Verfahrens oder nach einem solchen Verfahren kein Recht auf Löschung der Daten.

Alle Daten zur Beantragung einer Wahlkarte werden gelöscht, sobald die Frist zur Anfechtung der jeweiligen Wahl abgelaufen ist oder ein allfälliges Anfechtungsverfahren vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof rechtskräftig abgeschlossen wurde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Sie erhalten keine Wahlkarte.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 62 - Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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