Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Automatische Zustellung von Wahlkarten für geh- und transportunfähige oder bettlägerige Personen

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Beantragung der amtswegigen Ausstellung einer Wahlkarte für Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit nicht möglich ist.
  • Rechtsgrundlage:
    • § 11 Absatz 4 Wählerevidenzgesetz 2018
    • § 12 Absatz 4 Europa-Wählerevidenzgesetz 1996

Im Zuge des Verfahrens werden jedenfalls nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Zentrales Wählerregister
  • Melderegister
  • Identitätsdokumentenregister

Die personenbezogenen Daten werden nicht weitergeleitet.

Hinweise

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung.

Gemäß § 4 Absatz 6 Wählerevidenzgesetz 2018 und § 13 Absatz 5 Europa-Wählerevidenzgesetz 1996 besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung sowie kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung.

Gemäß Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie während eines von einer Behörde auf Antrag geführten Verfahrens oder nach einem solchen Verfahren kein Recht auf Löschung der Daten.

Die gesetzlichen Vorschriften sehen keine Verpflichtung zur amtswegigen Löschung der personenbezogenen Daten nach Abschluss des Verfahrens vor. Die im Verfahren erhobenen Daten sind dauerhaft von Bedeutung (vgl. Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung).

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Sie erhalten bei zukünftigen Wahlen eine Wahlkarte nicht automatisch, sondern nur nach einem gesonderten Antrag aus- und zugestellt.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 62 - Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

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