Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Genehmigung eines Anlassmarktes

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Genehmigung eines Anlassmarktes
  • Rechtsgrundlage: Gemäß § 286, Abs. 2, Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, BGBl. 194/1994, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 32/2018, in Verbindung mit § 2 Z 8 - Anlage VIII und § 3 Abs. 5 der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien, mit der für die Wiener Märkte eine Marktordnung erlassen wird (Marktordnung 2018), Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 38/2018, wird der Organisatorin bzw. dem Organisator die Bewilligung zur Abhaltung eines Anlassmarktes im entsprechend dem vorangegangenen Ermittlungsverfahren genannten Umfang und unter Vorschreibung von Auflagen und Bedingungen erteilt.

Im Zuge des Verfahrens werden folgende Registerabfragen durchgeführt.

  • Vereinsregister
  • Firmenbuch

Zu diesem Zweck können nach Maßgabe des jeweiligen Anliegens die personenbezogenen Daten an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet werden:

  • Örtliche Bezirksvorstehung
  • Landespolizeidirektion Wien, örtlich zuständiges Landespolizeikommissariat
  • Magistratsabteilung 19
  • Magistratsabteilung 28
  • Magistratsabteilung 36
  • Magistratsabteilung 42
  • Magistratsabteilung 46
  • Magistratsabteilung 48
  • Magistratsabteilung 68
  • Wiener Linien
  • Fachgremium der Wirtschaftskammer Wien
  • Taxiinnung Wien

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund des Akten- und Skatierplans werden ihre personenbezogenen Daten nach 7 Jahren gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für sie folgende Konsequenzen:

  • Keine Genehmigung des im Antrag angeführten Anlassmarktes

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Marktamt (MA 59)

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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