Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Fördermittel für Wohnbeihilfe

Verantwortlicher

Diese Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

Zweck

  • Gewährung und Administration der Wohnbeihilfe

Rechtsgrundlagen

  • Wiener Wohnbeihilfegesetz - WrWbG, LGBl. Nr. 7/2024 idgF; insbesondere §§ 14 – 16 WrWbG

Registerabfragen

Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • AJ-Web (Sozialversicherungsdaten)
  • GB (Grundbuch)
  • PDB (Personendatenbank)
  • SIGMA (Hausverwaltungsprogramm - Wiener Wohnen)
  • SOWISO (Daten über Mindestsicherung in Wien - Magistratsabteilung 40)
  • ZMR (Zentrales Melderegister)
  • ZPR (Zentrales Personenstandsregister)

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • Magistratsabteilung 40
  • Magistratsabteilung 6 – Buchhaltungsabteilung 1
  • Vertreter*innen der Person, die Wohnbeihilfe beantragt
  • Verwaltungsgericht Wien

Hinweise

Ihre personenbezogenen Daten werden nach 7 Jahren gelöscht.

Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Wir weisen aber darauf hin, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Der Antrag auf Wohnbeihilfe kann nicht bearbeitet werden.

Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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