Übermittlung von Daten an die Transparenzdatenbank

Nachstehende Daten der betroffenen Person werden an den Bundesminister für Finanzen als Verantwortlichen der nach dem Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 - TDBG 2012) eingerichteten Transparenzdatenbank übermittelt:

  • 1. Wenn die Leistungsempfängerin bzw. der Leistungsempfänger oder der Leistungsverpflichtete eine natürliche Person ist:
    • a) das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für die Verwendung in der Transparenzdatenbank (vbPK-ZP-TD) sowie
    • b) das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen Amtliche Statistik (vbPK-AS)
  • 2. Wenn die Leistungsempfängerin bzw. der Leistungsempfänger oder der Leistungsverpflichtete keine natürliche Person ist:
    • a) die Firma oder eine sonstige Bezeichnung der Leistungsempfängerin bzw. des Leistungsempfängers oder des Leistungsverpflichteten und
    • b) die Stammzahl gemäß § 6 Abs. 3 E-GovG oder ein Ordnungsbegriff, mit dem diese Stammzahl ermittelt werden kann
  • 3. Die eindeutige Zuordnung der Leistung zu einem Leistungsangebot entsprechend der Transparenzdatenbank-Leistungsangebotsverordnung.
  • 4. Die Höhe der Aus- oder Rückzahlung einer Leistung im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. a, c und d TDBG 2012 in Euro
  • 5. Der Zeitpunkt oder der Zeitraum, für den die Leistung im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. a, c oder d TDBG 2012 ausgezahlt wird
  • 6. Das Datum der Aus- oder Rückzahlung der Leistung im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. a, c oder d TDBG 2012
  • 7. Die eindeutige Bezeichnung der leistenden Stelle
  • 8. Die Angabe, ob die Leistung in den Anwendungsbereich des EU-Beihilferechts im Sinne des Art. 107 und 108 AEUV fällt, wenn es sich dabei um eine "De-minimis"-Beihilfe handelt

Nicht übermittelt werden Daten in Zusammenhang mit Förderungen, die nicht durch zivilrechtlichen Förderungsvertrag, sondern mit den Mitteln des öffentlichen Rechtes (Bescheid) gewährt werden, sowie besondere Kategorien von personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO (personenbezogene Daten, aus denen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person). Die Daten der natürlichen Personen werden nicht mit Klarnamen, sondern ausschließlich durch Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens übermittelt und in der Transparenzdatenbank verarbeitet.

Diese Daten werden in der Transparenzdatenbank gespeichert und können von abfrageberechtigten Stellen gemäß § 32 Abs. 5 und 6 TDBG 2012 zur Überprüfung des Vorliegens der für die Gewährung, die Einstellung oder die Rückforderung einer Leistung erforderlichen Voraussetzungen (Überprüfungszweck) abgefragt werden. Eine Abfrage ist auch durch die bzw. den datenschutzrechtlich Verantwortlichen der Transparenzdatenbank zur Beantwortung eines an ihn gerichteten Verlangens zur Auskunftserteilung zulässig. Über erfolgte Abfragen kann sich jede betroffene Person nach vorheriger elektronischer Identifikation am Transparenzportal informieren. Zur Auswertung für statistische, planerische und steuernde Zwecke (Steuerungszweck) können die Daten an die Bundesanstalt "Statistik Österreich" nach näherer Regelung in § 34 TDBG 2012 übermittelt werden.

Informationen zum Verantwortlichen der Transparenzdatenbank:
Bundesministerium für Finanzen, 1., Johannesgasse 5
Anfragen an das Finanzministerium

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Dr. Stefan Lang
Bundesministerium für Finanzen, 1., Johannesgasse 5
E-Mail: datenschutz@bmf.gv.at
Telefonnummer: +43 1 51433 - 500 004

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten in der Transparenzdatenbank sind das TDBG 2012 und die dazu ergangenen Verordnungen, insbesondere die Transparenzdatenbank-Leistungsangebotsverordnung; die Verarbeitung erfolgt zu den dort normierten Zwecken. Aus datenschutzrechtlicher Sicht beruht die Verarbeitung der Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die berechtigten Interessen an der Übermittlung der Daten an die Transparenzdatenbank des Bundes liegen in der Überprüfung des effizienten Einsatzes öffentlicher Mittel sowie der Vermeidung von Doppelförderungen und von Förderungsmissbrauch.

Die Daten werden in der Transparenzdatenbank 30 Jahre gespeichert, um für Auswertungen und statistische Zwecke verfügbar zu sein. Für Abfragen durch die betroffene Person selbst, den datenschutzrechtlich Verantwortlichen sowie durch eine abfrageberechtigte Stelle stehen sie 10 Jahre zur Verfügung.

Die gegenüber dem Bundesminister für Finanzen als Verantwortlichen der Transparenzdatenbank bestehenden Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ergeben sich aus der DSGVO in Verbindung mit dem TDBG 2012. Die diesbezügliche Information erfolgt beim Transparenzportal und beim Bundesministerium für Finanzen.

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Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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