Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Fördermittel für Neubau

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Gewährung und Administration der Fördermittel für den Neubau von Wohnhäusern, Wohnungen, Heimen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern
  • Rechtsgrundlage: WWFSG 1989 LGBl. Nr. 18/1989 idgF I. Hauptstück, §§ 1-16 und 26-32, insbesondere §§ 30, 30a

Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • GB (Grundbuch)
  • ZMR (Zentrales Melderegister)
  • Firmenbuch

Zu diesem Zweck werden personenbezogenen Daten an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet:

Hinweise

Aufgrund des Akten- und Skartierungsplans der MA 50 werden Ihre personenbezogenen Daten 7 Jahre nach Ablauf der Förderung gelöscht. Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen: Der Antrag auf Förderung kann nicht bearbeitet werden.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten - Gruppe Neubauförderung

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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