Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Entfernung von Kraftfahrzeugen

Verantwortlicher

Diese Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

Zweck

  • Abwicklung der Entfernung von KFZ, die den Verkehr beeinträchtigen (oder wo sich aus anderen Gründen die Notwendigkeit zur Fahrzeugentfernung ergibt), von KFZ ohne Kennzeichen und von KFZ, deren sich ihre Eigentümerinnen oder Eigentümer entledigen wollen

Rechtsgrundlagen

  • § 89a Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 - StVo 1960, Bundesgesetzblatt Nummer 159/1960 in der geltenden Fassung (Abschleppen von Fahrzeugen)
  • § 38 Verordnung des Magistrats der Stadt Wien, mit der eine Marktordnung erlassen wird (Marktordnung 2018) vom 1.10.2018, Amtsblatt der Stadt Wien, 38/2018 idgF
  • Tätigkeit für andere Magistratsabteilungen nach § 89a Straßenverkehrsordnung 1960 in Verbindung mit der GEM vom 9.1.2014,
  • Amtsblatt 2014/2A in der geltenden Fassung, Artikel 116 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 idgF iVm Wiener Stadtverfassung - WStV, LGBl. Nr. 28/1968 idgF (Privatwirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinde)
  • § 1053 ff, 1151 ff, 1002 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch - ABGB, JGS Nr. 946/1811 idgF (Verträge)
  • § 37 ff Bundesgesetz vom 23.6.1967 über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz 1967 - KFG 1967), Bundesgesetzblatt Nr. 267/1967 in der geltenden Fassung (Zulassung von KFZ)

Registerabfragen

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Personal- und Adressdaten von Zulassungsinhaberinnen und Zulassungsinhaber
    • Abfrage der Zulassungsdatei der Landespolizeidirektion Wien
    • Abfrage ZMR
    • ANKÖ
    • GISA

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Zu folgendem Zweck werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten an folgende Empfänger übermittelt:

  • Magistratische Bezirksämter beziehungsweise zuständige Rechtsmittelbehörden (zum Beispiel Verwaltungsgericht Wien, Stadt Wien - Parkraumüberwachung (MA 67))
  • Magistratsdirektion für Zivil- und Strafrechtsangelegenheiten, wenn Zivilklage erhoben wird (im Zusammenhang mit privatwirtschaftlicher Tätigkeit)
  • Gerichte im Fall eines Amtshaftungsverfahrens oder im Fall einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern
  • Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgericht Wien
  • Wiener Linien/Wiener Stadtwerke und Baufirmen, wenn Auftraggeberin oder Auftraggeber
  • Bank- und Kreditinstitute, wenn Eigentumsvorbehalt am KFZ bei Leasingfahrzeugen
  • Interpol, wenn Zulassungsbesitzerin oder Zulassungsbesitzer unbekannt, im Rahmen von Fahndungsabgleichen
  • Versicherungen / Internationaler Versicherungsverband, wenn Zulassungsbesitzerin oder Zulassungsbesitzer unbekannt
  • Dorotheum bei Fahrzeugversteigerungen
  • Bezirkshauptmannschaften (zwecks Ermittlung von Zulassungsbesitzerin oder Zulassungsbesitzer)
  • Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern
  • Eigentümerin oder Eigentümer, Inhaberin oder Inhaber, Zulassungsbesitzerin oder Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs (soweit nicht ohnedies selbst betroffen)
  • Vertragspartnerin oder Vertragspartner für Abholung und Verschrottung
  • Landespolizeidirektion zwecks Auskunftserteilung an Zulassungsbesitzerin oder Zulassungsbesitzer über Verbleib des Autos
  • Kontoführendes Kreditinstitut der Stadt Wien - Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48), zum Zweck von Mahnwesen und Inkasso
  • Stadt Wien - Parkraumüberwachung, zum Zweck des Kostentragungs- und des Strafverfahrens
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Verfahrensparteien
  • Landespolizeidirektion zwecks Verständigung über Verwahrung von Fahrzeugen in Fahndungsdatei
  • Stadt Wien - Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) / Buchhaltungsabteilungen 9 und 34

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der Europäischen Union sind) findet nicht statt.

Hinweise

Bei der Vorschreibung der Entfernungs- und Verwahrgebühren handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung, die innerhalb der Frist von 30 Jahren eingefordert werden kann. Ihre personenbezogenen Daten können daher in diesem Zeitraum von der Behörde verarbeitet werden.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Verweigerung der Fahrzeugausfolgung

Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Wir weisen aber darauf hin, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:

Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark
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