Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Einfahrtserlaubnis Donauinsel

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Befahrens der linksufrigen Donauregulierungsanlagen für Kraftfahrzeuge und Ausstellung von Einfahrtserlaubnissen.
  • Rechtsgrundlage:
    • Gesetze betreffend Verwaltung betroffener Anlagen und Grundstücke durch die Magistratsabteilung 45 (GEM, ABl. Nr. 2010/52A idgF) und Bildung einer Donau-Hochwasserschutz-Konkurrenz (BGBl. Nr. 372/1927 und LGBl. für Wien Nr. 1927/50)
    • Verordnung des Magistrates der Stadt Wien betreffend die Benützung der Donauinsel (Donauinselverordnung), ABl. 2013/15, idgF

Im Zuge des Verfahrens werden keine Registerabfragen durchgeführt.

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet:

  • Magistratische Bezirksämter
  • via donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m.b.H., 1220 Wien, Donau-City-Straße 1
  • Magistratsabteilung 6 - Buchhaltungsabteilung 5, 1030 Wien, Modecenterstraße 14, Block BC
  • Firma APCOA Austria, 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 146/13 A
  • Verwaltungsgericht Wien, 1190 Wien, Muthgasse 62
  • Landespolizeidirektion Wien, 1010 Wien, Schottenring 7-9

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach den Skartierungsbestimmungen gemäß Erlass vom 31.3.2010, Zahl MD-OS 104/2010 "Allgemeine Vorschrift von Akten (Skartierungsordnung)" werden Ihre personenbezogenen Daten nach 7 Jahren gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen; wir weisen aber darauf hin, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss erforderlich.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Keine Erteilung der Ausnahmegenehmigung zum Befahren der linksufrigen Donauregulierungsanlagen (Einfahrtserlaubnis)

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 45 - Wiener Gewässer

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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