Datenschutzrechtliche Informationen gemäß DSGVO - Sportwetten

Verantwortlicher

Folgende Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

Zweck:

  • Erteilung einer Bewilligung für die gewerbsmäßige Tätigkeit als Wettunternehmerin oder Wettunternehmer (als Buchmacherin oder Buchmacher bzw. Totalisateurin oder Toalisateur bzw. Vermittlerin oder Vermittler)
  • Und gleichzeitig Erteilung einer Betriebsstättenbewilligung

Rechtsgrundlage:

  • § 3 des Gesetzes über den Abschluss und die Vermittlung von Wetten (Wiener Wettengesetz), LGBl. Nr. 26/2016 in der geltenden Fassung

Registerabfragen

Im Zuge der Verarbeitung werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Firmenbuch (via ANKOE)
  • Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)
  • Zentrales Melderegister (ZMR)
  • Ediktsdatei (Insolvenzdatei)
  • Verwaltungsstrafen
  • Veranstaltungsstättendatenbank
  • Zentrales Vereinsregister (ZVR)

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Zu folgendem Zweck werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten an folgende Empfänger weitergeleitet:

  • Stadt Wien - Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36) intern - Dezernate V, A/M und B (Prüfung der technischen Voraussetzungen)
  • Andere Stadt Wien - Magistratsdienststellen, wie zum Beispiel MA 63 und MA 11 (Überprüfung der Zuverlässigkeit und Beurteilung von Unterlagen/Nachweisen)
  • Landespolizeidirektion Wien, Landeskriminalamt, Referat 2 (Zuverlässigkeitsprüfung)
  • Landespolizeidirektion Wien, örtlich zuständiges Stadtpolizeikommando (Überwachung der Betriebsstätte)
  • Gegebenenfalls örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft (Zuverlässigkeitsprüfung)
  • Örtlich zuständiges Arbeitsinspektorat (Prüfung der technischen Voraussetzungen nach der Arbeitsstättenverordnung)
  • Externe Sachverständige (Erstellung von Gutachten hinsichtlich der eingebrachten Konzepte über die MitarbeiterInnen-Schulung und für ein Warnsystem mit abgestuften Wettschutzmaßnahmen)
  • Örtlich zuständige Bezirksvorsteherin oder örtlich zuständiger Bezirksvorsteher (Abgabe von Stellungnahmen und Mitwirkung bei der Vollziehung des Wiener Wettengesetzes)
  • Amtsführende Stadträtin oder amtsführender Stadtrat (Berichterstattung bei Einwand der Bezirksvorsteherin oder des Bezirksvorstehers)
  • Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Freizeitbetriebe, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft als gesetzliche Interessenvertretung (die Tätigkeit als Wettunternehmerin oder Wettunternehmer begründet die Mitgliedschaft in der genannten Fachgruppe, Auskunfts- beziehungsweise Datenübermittlungspflicht gemäß § 68 und 68a des Wirtschaftskammergesetzes 1998 - WKG, BGBl. I Nr. 103/1998 idgF)
  • Sozialversicherung der Selbstständigen, Landesstelle Wien (die Tätigkeit als Wettunternehmerin oder Wettunternehmer begründet die Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung, Meldepflicht gem. § 18 Abs. 4 gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, GSVG, BGBl. 560/1978 idgF)
  • Gegebenenfalls Behörden in Mitgliedstaaten der EU oder des EWR (Maßnahmen gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung)
  • Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern und Glücksspiel (Abgabensicherung)
  • Finanzzentrum Wien-Mitte (Überwachung)
  • Stadt Wien - Rechnungs- und Abgabewesen (MA 06) (Verrechnung der Bundesgebühren und Verwaltungsabgaben)
  • Verwaltungsgericht Wien (Entscheidungsvorlage bei Erhebung von Rechtsmitteln)

Eine Übermittlung an Drittländer im Sinne des Art. 44 DSGVO (Staaten, die nicht Mitglied in der EU oder im EWR sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung bzw. nach dem Akten- und Skartierungsplan werden Ihre personenbezogenen Daten 10 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit der Genehmigung gelöscht

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Die Bewilligung für die Tätigkeit als Wettunternehmerin oder Wettunternehmer und die Betriebsstättenbewilligung werden nicht erteilt.

Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte bestehen soweit, als keine gesetzlichen Verpflichtungen dem entgegenstehen.

Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Wir weisen aber darauf hin, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:

Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Datenschutz auf wien.at

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