Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Verzicht auf die österreichische Staatsbürgerschaft

Verantwortlicher

Folgende Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

Zweck

Verzicht auf die österreichische Staatsbürgerschaft

Rechtsgrundlagen

  • Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), BGBl. Nr. 311/1985 idgF
  • Staatsbürgerschaftsverordnung 1985 (StbV), BGBl. Nr. 329/1985 idgF

Registerabfragen

Im Zuge der Verarbeitung werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP)
  • Heimatrollen und sonstige heimatrechtliche Unterlagen
  • Kriminalpolizeilicher Aktenindex (KPA)
  • Strafregister
  • Vor dem 1.11.2014 in Form einer Kartei oder automationsunterstützt geführte Datenbestände der zuständigen Staatsbürgerschaftsevidenz
  • Zentrales Melderegister (ZMR)
  • Zentrales Staatsbürgerschaftsregister (ZSR)

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Zu folgenden Zwecken werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten an folgende Empfänger weitergeleitet:

  • Amt der Landesregierung eines anderen Bundeslandes
    Im Falle der Änderung der örtlichen Zuständigkeit Übermittlung des gesamten Aktes
  • Ausländische Vertretungsbehörden
    Überprüfung von Urkunden, Dokumenten und sonstigen Angaben: z. B. Namen, Geburtsdaten, frühere Staatsangehörigkeit, gegebenenfalls belegende Dokumente als Beilage
  • Bezirksverwaltungsbehörde als Abgabenbehörde
    Mitteilung über nicht entrichtete oder zu refundierende Gebühren: z. B. Namen, Adresse
  • Bezirksverwaltungsbehörde als Erhebungs- und Vollstreckungsdienst
    Zur Prüfung des tatsächlichen Aufenthaltsortes: z. B. Namen, Geburtsdaten, Adressen
  • Bundesministerium für Inneres
    Übermittlung negativer Bescheide für eine allfällige Amtsbeschwerde: der ergangene Bescheid samt personenbezogener Daten (z. B. Name, Aktenzahl, Bescheiddatum)
  • Justizbehörden
    Zur Prüfung des Vorliegens allfälliger Verurteilungen, die ein Hindernis für den Verzicht auf die österreichische Staatsbürgerschaft darstellen würden: z. B. Namen, Geburtsdaten, Adressen, Staatsangehörigkeit
  • Meldebehörden
    Zur Ermittlung des Wohnsitzes bzw. zur Ermittlung der aktuellen Zustelladresse zwecks Zustellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben: z. B. Namen, Geburtsdaten, Adressen
  • Militärkommando
    Zur Prüfung, ob der Grundwehrdienst bereits abgeleistet wurde bzw. ob ein Befreiungsgrund vorlag: z. B. Namen, Geburtsdaten
  • Österreichische Berufsvertretungsbehörden (Botschaften, Konsulate) im Ausland
    Im Falle eines Wohnsitzes im Ausland zum Zweck der Zustellung sowie zur Ermittlung bestimmter, den Antrag beeinflussender Umstände: z. B. Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Wohnadressen, Schreiben der MA 35 (z. B. Unterlagenanforderung, Bescheid), Zeitraum und Ort aktueller und früherer Aufenthalte
  • Personenstandsbehörden
    Zur Abklärung der familiären Verhältnisse bzw. gegebenenfalls zur Berichtigung von Personenstandsbüchern: z. B. Namen, Geburtsdaten, Familienstand, gegebenenfalls belegende Dokumente als Beilage
  • Staatsbürgerschaftsevidenzstellen
    Zur Überprüfung des Besitzes der Staatsbürgerschaft und Information über laufende Verfahren zum Verzicht: z. B. Namen, Geburtsdaten
  • Stammzahlenregisterbehörde
    Zur Vollziehung des E-Government-Gesetzes, der Stammzahlenregisterbehördenverordnung und der Ergänzungsregisterverordnung (Verwendung der ID Austria - Nachfolge der Handy-Signatur): Bereichsspezifisches Personenkennzeichen
  • Verwahrer von Altmatriken
    Zur Abklärung der familiären Verhältnisse und Abstammung bzw. zur Überprüfung des Besitzes der Staatsbürgerschaft der Vorfahren: z. B. Namen, Geburtsdaten, Familienstand, gegebenenfalls belegende Dokumente als Beilage
  • Verwaltungsgericht Wien
    Im Falle einer Säumnis- oder Bescheidbeschwerde Übermittlung des gesamten Aktes
  • Zuständige Gemeinde, die die angelegten Heimatrollen und die sonstigen heimatrechtlichen Unterlagen aufbewahrt
    Zur Abklärung der familiären Verhältnisse und Abstammung bzw. zur Überprüfung des Besitzes der Staatsbürgerschaft der Vorfahren: z. B. Namen, Geburtsdaten, Familienstand, gegebenenfalls belegende Dokumente als Beilage

Zum Zweck der Überprüfung von Urkunden, Dokumenten und sonstigen Angaben werden im Anlassfall personenbezogene Daten (z. B. Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsbürgerschaft) an ausländische Vertretungsbehörden im Wege der Amtshilfe und nach vorheriger Prüfung der Zulässigkeit gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (insbesondere Artikel 45 und Artikel 49 Absatz 1 lit. d in Verbindung mit Absatz 4 DSGVO) übermittelt.

Hinweise

Da das Verfahren die Basis für Eintragungen im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister bildet, werden in Anlehnung an die gesetzliche Verpflichtung nach § 56b Abs. 4 StbG 1985 idgF Ihre personenbezogenen Daten 120 Jahre nach Ablage des Aktes gelöscht.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

Ein Verzicht auf die österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht möglich.

Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung und Löschung.

Gemäß § 39a Abs. 2 StbG besteht hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach diesem Bundesgesetz kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO sowie kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:

Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

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