Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Anträge auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck:
    • Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
  • Rechtsgrundlage:
    • Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), BGBl. Nr. 311/1985 idgF
    • Staatsbürgerschaftsverordnung 1985 (StbV), BGBl. Nr. 329/1985 idgF
    • Staatsbürgerschaftsgesetz 1965 in der Fassung der Novelle 1983, BGBl. Nr. 170/1983
    • Staatsbürgerschaftsgesetz 1965 (StbG 1965), BGBl. Nr. 250/1965
    • Staatsbürgerschaftsüberleitungsgesetz 1949 (StÜG 1949), BGBl. Nr. 276/1949
    • Staatsbürgerschaftsgesetz 1949 (StbG 1949), BGBl. Nr. 276/1949
    • Bundesgesetz über den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Volksdeutsche, BGBl. Nr. 142/1954
    • Bundesgesetz über die Einwohnerverzeichnung (EinwG), BGBl. Nr. 406/ 1935 insbesondere §§ 1ff in Verbindung mit der 2. Durchführungsverordnung zum Einwohnergesetz, BGBl. Nr. 476/1935 und §§ 1 bis 3 der 1. Durchführungsverordnung zum Einwohnergesetz, BGBl. Nr. 424/1935
    • Bundesgesetz vom 30. Juli 1925 über den Erwerb und Verlust der Landes- und Bundesbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1925), BGBl. Nr. 285/1925
    • Gesetz über das Heimatrecht, RGBl. Nr. 105/1863
    • Zwischenstaatliche Abkommen; Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Zentrales Staatsbürgerschaftsregister (ZSR)
  • Vor dem 01.11.2014 in Form einer Kartei oder automationsunterstützt geführte Datenbestände der zuständigen Staatsbürgerschaftsevidenz
  • Heimatrollen und sonstige heimatrechtliche Unterlagen
  • Zentrales Personenstandsregister (ZPR)
  • Vor dem 01.11.2014 geführte Personenstandsbücher der zuständigen Personenstandsbehörde
  • Altmatriken
  • Zentrales Melderegister (ZMR)
  • Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP)

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet:

  • Amt der Landesregierung in Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft
  • Behörden zur Besorgung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe gemäß § 56c Abs. 1 StbG
  • Bundesministerium für Inneres
  • MA 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen
  • Magistratische Bezirksämter
  • Österreichische Vertretungsbehörden (Botschaften und Konsulate)
  • Personenstandsbehörden
  • Staatsbürgerschaftsevidenzstellen
  • Stadtservice - Team Stadtinformation
  • Stammzahlenregisterbehörde
  • Verwahrer von Altmatriken
  • Wiener Stadt- und Landesarchiv
  • Zuständige Gemeinde, die die angelegten Heimatrollen und die sonstigen heimatrechtlichen Unterlagen aufbewahrt

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Staatsbürgerschaftsdaten, die im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister verarbeitet werden, sind 120 Jahre nach dem eingetragenen Sterbedatum der betroffenen Person zu löschen.
Danach sind sie dem Österreichischen Staatsarchiv zu übermitteln.

Zwecks Nachvollziehbarkeit und etwaiger Beschwerdeverfahren werden Niederschriften/Anträge auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises 10 Jahre nach Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte bestehen soweit, als keine gesetzlichen Verpflichtungen dem entgegenstehen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann nicht geprüft werden. Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist somit nicht möglich.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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