Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Ausländergrunderwerb

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck:
    • Erteilung von Genehmigungen gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz für den Erwerb eines (Mit-)Eigentums, Baurechts, Rechts der persönlichen Dienstbarkeit an bebauten oder unbebauten Grundstücken jeder Art durch Ausländer oder für eine im Grundbuch einzutragende Bestandgabe solcher Grundstücke an Ausländer
    • Ausstellung von Bestätigungen, dass gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz keine Genehmigung erforderlich ist (Negativbestätigung)
  • Rechtsgrundlage: Gesetz betreffend den Grunderwerb durch Ausländer in Wien (Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz)

Im Zuge des Verfahrens werden bzw. wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Firmenbuch
  • Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)
  • Grundbuch/Grundstücksdatenbank des Bundes
  • Sozialversicherungsdaten (AJ-WEB)
  • Verwaltungsstrafenanwendung der Stadt Wien
  • Zentrales Melderegister (ZMR)

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet:

  • Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
  • Landespolizeidirektion Wien
  • Baupolizei (MA 37)
  • Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
  • Militärkommando
  • Verwaltungsgericht Wien
  • Wiener Landwirtschaftskammer
  • Wirtschaftskammer Wien

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 6b Abs. 3 Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz werden Ihre personenbezogenen Daten 30 Jahre nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte bestehen soweit, als keine gesetzlichen Verpflichtungen dem entgegenstehen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Der Antrag auf Genehmigung zum Erwerb bzw. auf Ausstellung einer Bestätigung, dass keine Genehmigung erforderlich ist (Negativbestätigung), muss abgewiesen bzw. zurückgewiesen werden.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at.

Weitere Informationen finden Sie auf:

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Stadt Wien | Einwanderung und Staatsbürgerschaft
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