Waffenverbotszone und Schutzzone am Yppenplatz
Die Waffenverbotszone rund um den Yppenplatz in Ottakring gilt seit August 2025. Durch gezielte sicherheitspolizeiliche Prävention soll das Sicherheitsgefühl und der Schutz der Bevölkerung - insbesondere Minderjähriger - nachhaltig erhöht werden.
Die Waffenverbotszone untersagt das Betreten des definierten Bereichs mit Waffen sowie gefährlichen Gegenständen, die zur Gewaltausübung gegen Menschen oder Sachen geeignet sind. Eine Ausnahme stellt ein nachvollziehbarer und gesetzeskonformer Grund, zum Beispiel beruflich bedingt, dar. Ausgenommen sind Personen mit waffenrechtlicher Bewilligung sowie das Mitführen von Reizgas-Sprays zur Selbstverteidigung.
Zeitraum der Gültigkeit
Die Waffenverbotszone gilt täglich von 0 bis 24 Uhr. Sie wurde bis einschließlich 3. Mai 2026 verlängert.
Schutzzone ebenfalls verlängert
Der Bereich der Kinderspiel- und Parkanlage Yppenplatz samt angrenzendem Umkreis von 150 Metern wurde ebenfalls im August 2025 zur Schutzzone erklärt. Diese Maßnahme dient dem Schutz Minderjähriger vor bestimmten strafbaren Handlungen. Personen, bei denen aufgrund konkreter Anhaltspunkte die Gefahr entsprechender Delikte besteht, können durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes aus der Zone weggewiesen werden. Auch diese Verordnung gilt täglich von 0 bis 24 Uhr und tritt mit 2. August 2026 außer Kraft.
Verordnungen der Landespolizeidirektion Wien
Verordnung "Waffenverbotszone-Yppenplatz und Umgebung" vom 21.1.2026 - inklusive dem genauen Geltungsbereich
Verordnung "Schutzzone" vom 21.1.2026 - inklusive dem genauen Geltungsbereich
Klares Zeichen gegen Gewalt
Bürgermeister Michael Ludwig betont, dass die Einhaltung der Wiener Hausordnung ein zentraler Bestandteil für ein harmonisches Zusammenleben sei:
Ludwig plädierte in diesem Zusammenhang erneut dafür, ein bundesweites Waffenverbot einzuführen.
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- Letzte Aktualisierung: 02.02.2026, 12.37 Uhr
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