Waffenverbotszone und Schutzzone am Yppenplatz
Ziel der Maßnahmen ist es, durch gezielte sicherheitspolizeiliche Prävention das Sicherheitsgefühl und den Schutz der Bevölkerung - insbesondere Minderjähriger - im betroffenen Bereich nachhaltig zu erhöhen. Die Waffenverbotszone untersagt das Betreten des definierten Bereichs mit Waffen sowie gefährlichen Gegenständen, die zur Gewaltausübung gegen Menschen oder Sachen geeignet sind. Eine Ausnahme stellt ein nachvollziehbarer und gesetzeskonformer Grund, zum Beispiel beruflich bedingt, dar. Ausgenommen sind Personen mit waffenrechtlicher Bewilligung sowie das Mitführen von Reizgas-Sprays zur Selbstverteidigung.
Die Waffenverbotszone gilt täglich von 0 bis 24 Uhr und wurde bis einschließlich 2. Februar 2026 verlängert.
Gleichzeitig wird der Bereich der Kinderspiel- und Parkanlage Yppenplatz samt angrenzendem Umkreis von 150 Metern zur Schutzzone erklärt. Diese Maßnahme dient dem Schutz Minderjähriger vor bestimmten strafbaren Handlungen. Personen, bei denen aufgrund konkreter Anhaltspunkte die Gefahr entsprechender Delikte besteht, können durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes aus der Zone weggewiesen werden. Auch diese Verordnung gilt täglich von 0 bis 24 Uhr und tritt mit 1. Februar 2026 außer Kraft – sofern sie nicht vorzeitig aufgehoben wird.
Bürgermeister Michael Ludwig betont, dass die Einhaltung der Wiener Hausordnung ein zentraler Bestandteil für ein harmonisches Zusammenleben sei:
Ludwig plädierte in diesem Zusammenhang erneut dafür, ein bundesweites Waffenverbot einzuführen.
Verordnung Waffenverbotszone - inklusive Lageplan und detaillierte Bestimmungen der Landespolizeidirektion Wien - 30.10.2025
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- Letzte Aktualisierung: 03.11.2025, 16.59 Uhr
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