Manche Richtlinien sind durch Bundesgesetze geregelt oder innerhalb der Wiener Stadtverwaltung durch Erlässe vorgeschrieben, andere sind eher Empfehlungen und Hilfestellungen.
Social Media Richtlinien
Mit der rasanten Entwicklung von Web 2.0 und Social Media-Plattformen wie X, Facebook, Instagram oder YouTube hat sich die Kommunikation im Internet massiv verändert.
Soziale Netzwerke und Gemeinschaften (Communities) sind entstanden, über die Nutzer*innen persönliche Informationen, Daten, Meinungen, Eindrücke und Erfahrungen austauschen.
Innerhalb der Wiener Stadtverwaltung gelten eigene Richtlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit Sozialen Medien.
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Medientransparenz
Seit 2012 verpflichtet das Medientransparenzgesetz viele öffentliche Rechtsträger*innen dazu, ihre Ausgaben für Werbung und Informationsschaltungen bekannt zu geben. Auch die Stadt Wien gibt ihre Ausgaben für kommerzielle Kommunikation bekannt. Die gesetzliche Grundlage bildet das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, (MedKF-TG).
Halbjährlich müssen Rechtsträger*innen ihre Ausgaben auf einer Webschnittstelle der KommAustria bekanntgeben:
Bekanntgabepflichten nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz
Neben der Bekanntgabepflicht müssen bestimmte öffentliche Rechtsträger*innen auch inhaltliche Vorgaben für kommerzielle Kommunikation beachten. Grundlage dafür bildet nicht nur das Medientransparenzgesetz, sondern in Wien auch eine Verordnung der Wiener Landesregierung über die inhaltliche Gestaltung kommerzieller Kommunikation und entgeltlicher Einschaltungen.
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E-Mail: mediaplanung@ma53.wien.gv.at
Grundsätze der Mediaplanung
Ziel ist es, Informationen der Stadt Wien wirksam, zielgruppengerecht und unter Berücksichtigung eines optimierten Mediamixes zu verbreiten. Dabei wird stets auf eine effiziente Mittelverwendung im Sinne der Grundsätze Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geachtet.
Die Mediaplanung der Stadt Wien basiert auf den folgenden Kriterien:
- Zielgruppenbezug: Erreichbarkeit der relevanten Zielgruppen auf Grundlage ihres Mediennutzungsverhaltens
- Kontaktqualität: Beitrag eines Mediums oder einer Mediengattung zur Meinungsbildung in der relevanten Zielgruppe
- Wirtschaftlichkeit: Kosten der Kommunikationsleistung unter Berücksichtigung branchenüblicher Kennzahlen (zum Beispiel TKP, CPC) sowie einer effizienten Kontaktfrequenz
- Eignung: Inhaltliche und formale Eignung des Mediums oder der Mediengattung zur Vermittlung der jeweiligen Botschaft (zum Beispiel Format, Umfeld, Nutzungsform)
- Media-Mix: Kombination unterschiedlicher Medien und Gattungen zur optimalen Zielerreichung je nach Kommunikationsanlass
Die Zielgruppenauswahl und die Ableitung ihrer Mediennutzung sowie weiterer planungsrelevanter Parameter wie bestmöglicher Gattungsmix und Beitrag zur Meinungsbildung erfolgt themenbezogen auf Basis der Daten der Mediendiskursstudie. Kommunikationsleistungen werden anhand der geltenden Bestimmungen des Bundesvergabegesetztes vergeben. Die von der Stadt Wien beauftragten Kommunikationsleistungen sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz in der Medientransparenzdatenbank der KommAustria einsehbar. Zusätzliche Informationen werden im Rahmen des Jahresberichts der Stadtkommunikation veröffentlicht.
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E-Mail: mediaplanung@ma53.wien.gv.at
Leicht verständliche Sprache
Immer mehr schriftliche Informationen der Stadt Wien sollen leicht verständlich formuliert werden. Im Leitfaden für die Leicht verständliche Sprache (LVS) gibt es Empfehlungen, wie oft verwendete Formulierungen verändert werden können, damit sie leicht verständlich sind.
Seit 2018 werden die Prinzipien der Leicht verständlichen Sprache innerhalb der Stadt Wien schrittweise ausgerollt. Dies erfolgt über Beratung, die exemplarische Überarbeitung von Texten und über die Schulung von Personen, die Texte schreiben. Die Dienststellen entscheiden selbstständig, ob und wie die Prinzipien der Leicht verständlichen Sprache bei ihnen weiterverbreitet und umgesetzt werden.