Zusammenfassender Bericht gemäß § 75 Abs. 2 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 (WElWG 2005) über die zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms getroffenen Maßnahmen
Die Wiener Netze GmbH hat durch ihren Gleichbehandlungsbeauftragten den Bericht über die zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms getroffenen Maßnahmen gemäß § 75 Abs. 2 1. Satz WElWG 2005 an das Amt der Wiener Landesregierung vorgelegt. Der vorgelegte Bericht ist auf der Website der Wiener Netze öffentlich abrufbar.
Mit diesem zusammenfassenden Bericht kommt das Amt der Wiener Landeregierung der Verpflichtung gemäß § 75 Abs. 2 2. Satz WElWG 2005 nach und berichtet zusammengefasst über folgende wesentliche Maßnahmen, die dem vorgelegten Bericht der Wiener Netze GmbH für das Geschäftsjahr 2025 zu entnehmen sind:
- Der Gleichbehandlungsbericht der Wiener Netze GmbH für das Geschäftsjahr 2025 umfasst den Zeitraum 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 und beschreibt Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Strom- und Gasnetzgeschäfts.
- Der Gleichbehandlungsbeauftragte handelt in seiner Funktion weisungsfrei und ist direkt der Geschäftsführung unterstellt.
- Die erforderlichen personellen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen werden durch Zertifikate bescheinigt.
- Die Wiener Netze GmbH verfügt über die erforderlichen personellen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Strom- und Erdgasversorgungsnetzen. Das wird durch Zertifizierungen, unter anderem nach Qualitätsstandards für Gasnetzbetreiber nach ÖVGW QS GNB 200, das Technische Sicherheitsmanagement für Stromnetzbetreiber nach OE TSM P 100 sowie ISO 9001, ISO 14001, ISO 37301, ISO 27001 und ISO 45001, bestätigt.
- Das Gleichbehandlungsprogramm dient als firmeninterner Verhaltenskodex und Leitfaden zur Vermeidung diskriminierenden Verhaltens. Es enthält Maßnahmen zur Gleichbehandlung von Netzkund*innen, zum Diskriminierungsverbot, zur Transparenz sowie zum Umgang mit wirtschaftlich sensiblen Informationen. Das Gleichbehandlungsprogramm und die einschlägigen Rechtsvorschriften sind auf der Website des Unternehmens abrufbar. Ebenso sind dort sonstige Aktivitäten wie Blogs, Podcasts und ein Chatbot für Kund*innen zu finden. Für Kinder und Jugendliche gibt es eine zielgruppenadäquate Art und Weise der Kommunikation.
- Die Mitarbeiter*innen werden zu den Themen Gleichbehandlung und Verhaltenskodex laufend geschult beziehungsweise unterwiesen.
- Die Dienstleistungsbeziehungen zwischen Wiener Netze GmbH und Wien Energie GmbH sind durch einen Rahmendienstleistungsvertrag geregelt. Darin verpflichtet sich Wien Energie GmbH zur Einhaltung der Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms.
- Wien Energie GmbH und Wiener Netze GmbH arbeiten seit 1. Jänner 2018 mit voneinander unabhängigen, eigenen Verrechnungssystemen.
- Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine Missbrauchsverfahren und keine Streitschlichtungsverfahren mit Bezug zu Gleichbehandlungsthemen eingeleitet.