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Sozialer Topf Josefstadt

Eine Gruppe Menschen steht vor einem Denkmal und winkt in die Kamera

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Informationen zum Inhalt

  • Letzte Aktualisierung: 21.04.2026, 15.21 Uhr
  • Eindeutige ID dieses Inhalts: 8d40715a-8de5-4dc5-9e8d-e67d0d573736
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Nutzungsbedingungen

Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.

Die Josefstadt setzt auf soziale Wärme und ein gutes Miteinander. Deshalb fördert der Bezirk gemeinnützige Projekte, soziale Einrichtungen und Initiativen.

Gefördert werden Vorhaben, die sich für mehr Gleichberechtigung einsetzen, gesellschaftliche Teilhabe unterstützen oder wertvolle Aufklärungs- und Präventionsarbeit leisten. Ziel ist es, durch gute Ideen den sozialen Zusammenhalt und das nachbarschaftliche Miteinander im Bezirk zu stärken.

Termine und Fristen

  • Montag, 1. Juni 2026: Einreichfrist 2. Förderrunde

Förderkriterien

Zusätzlich zu den geltenden Subventionsbedingungen der Stadt Wien Kultur (MA 7) entscheidet die Josefstädter Sozialkommission nach diesen, von der Sozialkommission fraktionsübergreifend erarbeiteten Richtlinien:

  • Das Projekt muss in der Josefstadt stattfinden.
  • Förderfähig sind gemeinnützige Projekte, Initiativen und soziale Organisationen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind.
  • Ein (sozio-)kultureller Bezug muss erkennbar sein.
  • Projektbasierte Förderung: Es werden präferiert Einzelprojekte gefördert. Eine projektbasierte Jahresförderung ist aber ebenso möglich.
  • Präferiert werden Förderungen als Starthilfe.
  • Veranstaltungen, die bereits stattgefunden haben, werden nicht gefördert.
  • Der Zugang soll niederschwellig und gratis sein.
  • Die Sozialkommission behält sich vor, Förderwerber*innen einzuladen.
  • Die Bezirksvorstehung behält sich vor, den Antrag aus inhaltlichen Gründen auch der Kulturkommission zuzuweisen.
  • Die Förderhöhe wird durch mehrheitlichen Beschluss der Sozialkommission bestimmt und erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Mittel, Erfüllung der Förderkriterien und Beurteilung der Mitglieder der Sozialkommission.

Einreichung

Förderantrag

  • Förderanträge sind fristgerecht und vollständig einzubringen. Sie haben den Anforderungen und Kriterien für die Dezentrale Bezirkskulturförderungen zu entsprechen.
  • Bitte informieren Sie die Bezirksvorstehung per E-Mail über Ihre Einreichung:

Repräsentative Auflagen

  • Antragstellende müssen das geförderte Programm mit Informationen zur Veranstaltung, inklusive Terminen und eventuellen Änderungen, zeitgerecht (spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung) per E-Mail an post@bv08.wien.gv.at senden.
  • Für alle öffentlichen Aussendungen (Programm, Flyer, Plakate, Website, Social Media,…) ist zwingend die Verwendung des dafür vorgesehenen Logos der Bezirksvorstehung notwendig und in entsprechender Größenordnung und Farbverwendung sichtbar zu machen. Dem Logo ist außerdem der Textzusatz "Gefördert aus dem Sozialtopf des Bezirks Josefstadt" sichtbar beizufügen.
    Logos der Bezirksvorstehung Josefstadt zum Herunterladen
  • Die Veranstalter*innen sind angehalten, das Projekt fotografisch und/oder audiovisuell zu dokumentieren und diese bei Nachfrage an die Bezirksvorstehung zu senden.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bezirksvorstehung des 8. Bezirks

Telefon: +43 1 4000-08110
Kontaktformular

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Die Bezirksvorstehung Josefstadt informiert monatlich über Aktuelles aus dem 8. Bezirk.

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