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Kulturförderung im 8. Bezirk

Der Bezirk Josefstadt fördert kulturelle oder künstlerische Veranstaltungen mit lokalem, im Bezirksinteresse liegendem Bezug. Dazu gehören zum Beispiel Ausstellungen, Konzerte, Liederabende, Lesungen oder Grätzlfeste.

Mit einem Jahresbudget von 295.000 Euro beweist die Josefstadt, wie viel Wert auf Kunst und Kultur gelegt wird.

Einreichung

Der 8. Bezirk lädt alle Kunstschaffenden ein, sich an die Kulturkommission Josefstadt zu wenden.

Bei Fragen zu den Formularen, Kriterien und Fristen gibt das Büro der Bezirksvorstehung unter der Telefonnummer 01 4000-08110 gerne Auskunft.

Förderantrag

Förderrichtlinien Josefstadt

Zusätzlich zu den geltenden Förderungsbedingungen der Kulturabteilung (MA 7) entscheidet die Josefstädter Kulturkommission nach von der Kulturkommission fraktionsübergreifend erarbeiteten Richtlinien.

Grundsätze

Die kulturelle Vielfalt unserer Gesellschaft bildet das Fundament eines lebendigen, offenen und zukunftsorientierten Miteinanders. Aus diesem Verständnis heraus verfolgt die Josefstadt das Ziel, ein breites Spektrum kultureller Ausdrucksformen zu fördern, von historisch gewachsenen Traditionen über gegenwärtige Kunst und Kultur bis hin zu innovativen, zukunftsorientierten experimentellen Formaten. Besondere Beachtung finden dabei Kunst mit lokaler Verankerung, Projekte im öffentlichen Raum sowie Angebote, die Menschen aller Generationen erreichen.

Ein zentrales Anliegen ist der niederschwellige Zugang zu Kunst und Kultur. Jede Person soll die Möglichkeit erhalten an kulturellen Angeboten teilzunehmen und sie mitzugestalten. Zur Gewährleistung kultureller Vielfalt wird ein Überblick über gewährte Förderungen genutzt, um weitere Unterstützungen gezielt zu vergeben (Fördermonitor).

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben oder Werke, die in Inhalt, Form oder Wirkung diskriminierend sind, insbesondere aufgrund von Geschlecht, Genderidentität, sexueller Orientierung, Herkunft, Sprache, Religion, sozialem Status, Behinderung, Alter oder anderer persönlicher Merkmale.

Allgemeine Richtlinien

  • Es werden vorzugsweise Gagen der Künstler*innen (im Sinne der Fair-Pay Richtlinien) gefördert. Die Kulturkommission behält sich vor, ab einer größeren Anzahl von Künstler*innen die Zahlung degressiv zu gestalten.
  • Es können sowohl Profis als auch Amateur*innen Vorhaben einreichen.
  • Die Vorhaben müssen einen deutlichen und erkennbaren Bezug zur Josefstadt haben oder müssen in der Josefstadt stattfinden.
  • Es müssen alle Unterlagen vollständig und spätestens 14 Tage vor der nächsten Sitzung der Kulturkommission eingereicht werden (siehe Termine und Fristen). Veranstaltungen, die bereits stattgefunden haben, werden nicht gefördert.
  • Ansuchen für das laufende Jahr können nur bis zur Oktober Sitzung eingereicht werden (Ende des Budgetjahrs). Ab November werden ausschließlich Anträge für das kommende Jahr behandelt.
  • Der konkrete Veranstaltungsort ist anzugeben.
  • Es werden nur öffentlich zugängliche Veranstaltungen gefördert.
  • Nicht gefördert werden: Produktionskosten von kommerziellen Tonwerken oder Film- und Videoproduktionen oder Vorführungen, sofern sie nicht einen expliziten Bezug zum Bezirk haben, Verpflegung, Nächtigungskosten, Reisekosten.
  • In der der beigelegten Kalkulation müssen auch alle Einnahmen von Dritten vollständig aufgelistet sein.
  • Institutionen, sind angehalten, um Gesamtförderungen anzusuchen. Für Ansuchen in diesem Bereich sind Gespräche mit der Kulturkommission vorgesehen.
  • Präferiert werden Veranstaltungen mit freiem Eintritt oder
    niederschwellig zugänglich (günstig, breite Zielgruppe, Vergünstigungen oder gestaffelte Eintrittspreise).
  • Die Kulturkommission behält es sich vor Förderwerber*innen einzuladen
  • Gesamtförderung: Institution (beispielsweise Theater oder Klubs) sind angehalten, statt mehrerer Einzelförderungen, um Gesamtförderung anzusuchen. Dazu sind Gespräche mit der Kulturkommission aufzunehmen. Kulturelle Institutionen mit einem überregionalen beziehungsweise kommerziellen Charakter sollen von der Gesamtförderung ausgeschlossen werden. Diese Institutionen können vorhabenbezogene Einzelförderungen beantragen.

Repräsentative Auflagen

  • Antragstellende müssen das geförderte Programm mit Informationen zur Veranstaltung, inklusive Terminen und eventuellen Änderungen, zeitgerecht (spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung) elektronisch an post@bv08.wien.gv.at senden.
  • Für alle öffentlichen Aussendungen (Programm, Flyer, Plakate, Website, Social Media,…) ist zwingend die Verwendung des dafür vorgesehenen Logos der Bezirksvorstehung notwendig und in entsprechender Größenordnung und Farbverwendung sichtbar zu machen. Dem Logo ist außerdem der Textzusatz "Gefördert aus dem Kulturbudget des Bezirks Josefstadt" sichtbar beizufügen.
  • Veranstalter*innen sind angehalten, die Veranstaltung fotografisch und/oder audiovisuell zu dokumentieren und diese bei Nachfrage an die Bezirksvorstehung zu senden.
  • Der Bezirksvorsteher, die Bezirksvorsteher-Stellvertreterinnen, sowie der Vorsitzende der Kulturkommission freuen sich über eine Einladung an die Adresse der Bezirksvorstehung post@bv08.wien.gv.at.
  • Nach positiver Genehmigung ist die Veranstaltung selbständig in den "Wien erleben"-Kalender einzutragen.

Termine und Fristen

Ansuchen für Förderungen müssen mindestens eine Woche vor Veranstaltungstermin und unter Einhaltung monatlicher Stichtage bei der Kulturkommission eingereicht werden. Die Ansuchen werden in der dem Stichtag folgenden Sitzung der Kulturkommission behandelt.

Sitzungstermine der Kulturkommission:

  • Dienstag, 20. Jänner 2026, 17 Uhr - Stichtag: Dienstag, 6. Jänner 2026
  • Dienstag, 17. Februar 2026, 17 Uhr - Stichtag: Dienstag, 3. Februar 2026
  • Dienstag, 17. März 2026, 17 Uhr - Stichtag: Dienstag, 3. März 2026
  • Dienstag, 21. April 2026, 17 Uhr - Stichtag: Dienstag, 7. April 2026
  • Dienstag, 19. Mai 2026, 17 Uhr - Stichtag: Dienstag, 5. Mai 2026
  • Dienstag, 16. Juni 2026, 17 Uhr - Stichtag: Dienstag, 2. Juni 2026
  • Dienstag, 15. September 2026, 17 Uhr - Stichtag: Dienstag, 1. September 2026
  • Dienstag, 13. Oktober 2026, 17 Uhr - Stichtag: Dienstag, 30. September 2026
  • Dienstag, 10. November 2026, 17 Uhr (Achtung: Es werden keine Förderanträge behandelt)
  • Dienstag, 15. Dezember 2026, 17 Uhr - Stichtag: Dienstag, 1. Dezember 2026 (Achtung: Nur Projekte für 2027)

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bezirksvorstehung des 8. Bezirks

Telefon: +43 1 4000-08110
Kontaktformular

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Die Bezirksvorstehung Josefstadt informiert monatlich über Aktuelles aus dem 8. Bezirk.

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