Dachbegrünung - Förderungsantrag

Aktuell sind keine Einreichungen möglich. Eine Neuauflage der Förderung ist für 2024 geplant. Bereits erfolgte Einreichungen werden weiter behandelt.

Die Wiener Umweltschutzabteilung fördert Dachbegrünungen bis zu einer Höhe von maximal 20.200 Euro.

Für den Online-Antrag benötigen Sie

  • Bei allen Eigentumsformen (schlichtes Miteigentum, Wohnungseigentum) wird von dem*der Fördergeber*in von der Eigentümer*innen-Gemeinschaft oder einer rechtlich befugten Vertretung (z. B. Hausverwaltungen per Vollmacht) zumindest die Erbringung eines einfachen Mehrheitsbeschlusses angenommen.
  • Kostenvoranschlag über Dachbegrünungsmaßnahmen (mit Angaben zu Fläche und Substrathöhe)
  • Fotos vor der Begrünungsmaßnahme (bei Umbau eines bisher nicht begrünten Daches zu einem Gründach)
  • Kostenvoranschlag oder Rechnung für (auch bereits erfolgte) Planungs- und Beratungsleistungen für die geplante Begrünungsmaßnahme
  • Fördervertrag (unterzeichnet von dem*der Hauseigentümer*in)

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Für den Online-Antrag benötigen Sie den Fördervertrag. Sie müssen den Fördervertrag ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie diesen als Beilage in das Online-Formular hochladen.

Das Online-Formular steht mit Neuauflage der Förderung zur Verfügung.

Allgemeine Informationen

Die Wiener Umweltschutzabteilung fördert zur Hebung der Lebensqualität, der Biodiversität und für ein gesundes Stadtklima die Begrünung von Dächern.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Förderung der Dachbegrünung kann gewährt werden, wenn

  • die Dachbegrünungs-Maßnahme nicht zur Gänze oder zum Teil als Förderung der EU, des Bundes oder Landes bereits ausbezahlt worden ist bzw. nicht zur Gänze oder zum Teil als Förderung der EU, des Bundes oder Landes ausbezahlt werden wird,
  • der*die Fördernehmer*in kein öffentlicher Rechtsträger (z. B. Bund, Stadt Wien usw.) ist,
  • ein bisher nicht begrüntes Dach zu einem Gründach umgebaut wird,
  • ein Gründach neu errichtet wird,
  • die vorgesehene Dachbegrünung nicht durch den Bebauungsplan vorgeschrieben ist. (Falls eine Begrünung vorgeschrieben wird, ist nur die über 8 Zentimeter hinaus gehende durchwurzelbare Dicke des Begrünungsaufbaus förderungsfähig.)
  • Förderungsfähig sind Maßnahmen ab einer durchwurzelbaren Aufbaudicke (gemäß ÖNORM L 1131) von mindestens 8 Zentimetern.
  • Eine Förderzusage/Förderauszahlung ersetzt keine Bewilligungen oder Genehmigungen anderer Stellen der Stadt Wien oder des Bundes. Förderwerbende sind selbst für die Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen und Bewilligungen verantwortlich.

Umweltfreundliche Materialien

  • Die Verwendung von Torf ist verboten (Erde muss als torffrei auf der Rechnung ausgewiesen sein).
  • Die Verwendung von Dachabdichtungsbahnen, die PVC, Wurzelhemmstoffe oder Biozide (nach Definition der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012) in den Systemen und Materialien enthalten, ist verboten. Die Nichtverwendung dieser Schadstoffe muss auf der Rechnung bestätigt werden.
  • Alle Systemkomponenten und Verpackungen bzw. Transporthilfen müssen frei von PVC sein.

Fristen und Termine

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Begrünungsmaßnahme gestellt werden. Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt nach Fertigstellung und vollständiger Bezahlung der Dachbegrünungsmaßnahme und in Abhängigkeit der im jeweiligen Haushaltsjahr verfügbaren Mittel. (Eine Beauftragung kann zeitgleich mit dem Antrag um Förderung erfolgen. In diesem Fall trägt der*die Förderungswerber*in das volle Risiko selbst, sollte die Beurteilung des Förderantrags negativ ausfallen.)

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22)
20., Dresdner Straße 45
Telefon: +43 1 4000-73440
Fax: +43 1 4000-99-73415
Fax international: +43 1 4000-7222
E-Mail: post@ma22.wien.gv.at

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Förderung wird mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen bei der Wiener Umweltschutzabteilung eingebracht.
  • Die Förderungswerber*innen werden von der Entscheidung (Förderzusage/Förderabsage) schriftlich verständigt.
  • Die Förderungswerber*innen beauftragen ein befugtes Unternehmen mit den Dachbegrünungsarbeiten und Lieferungen im Sinne der ÖNORM L 1131 (diese ist bei Austrian Standards plus Ges.m.b.H. erhältlich).
  • Die Förderungswerber*innen bezahlen die Rechnungen und reichen diese mit den Zahlungsbestätigungen zur Förderung bei der Wiener Umweltschutzabteilung ein. In diesen Dokumenten müssen die begrünten Flächen sowie die auf diesen ausgeführten durchwurzelbaren Aufbaudicken (im Sinne der ÖNORM L 1131) ersichtlich sein.
  • Ab dem Zeitpunkt der Zusage können Rechnungen innerhalb einer Frist von 12 Monaten eingereicht werden. Der letztmögliche Termin für die Einreichung der Rechnungen in der aktuellen Förderperiode ist der 1. Dezember 2023.
  • Das fertig begrünte Dach wird von der Wiener Umweltschutzabteilung stichprobenartig besichtigt.
  • Die Förderung wird von der Wiener Umweltschutzabteilung den Förderungswerber*innen auf das genannte Konto überwiesen.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag

Dem Antrag auf Förderung müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Kostenvoranschlag über die Dachbegrünungsmaßnahme (mit Angabe zu Quadratmeter und Substrathöhen)
  • Fotos vor der Begrünungsmaßnahme (bei Umbau eines bisher nicht begrünten Daches zu einem Gründach)
  • Kostenvoranschlag oder Rechnung für (auch bereits erfolgte) Planungs- und Beratungsleistungen für die geplante Begrünungsmaßnahme
  • Fördervertrag

Für die Förderauszahlung

  • Rechnung(en) und Zahlungsbestätigung(en): In diesen Dokumenten müssen die begrünten Flächen sowie die auf diesen ausgeführten durchwurzelbaren Aufbaudicken (im Sinne der ÖNORM L 1131) ersichtlich sein.
  • Der*die Förderungswerber*in ist verpflichtet eine Plakette an dem geförderten Gebäude anzubringen, die darauf hinweist, dass die Gebäudebegrünung von der Stadt Wien gefördert wurde. Die Plakette wird von der Stadt Wien zur Verfügung gestellt.
  • Fotos von der Dachbegrünung vor und nach Fertigstellung. Die Fotos müssen im JPG-Format in einer entsprechenden Auflösung (zirka 300 dpi) übermittelt werden.
  • Einverständniserklärung - Rechteübertragung - Die Förderungswerber*innen besitzen die Bildrechte an diesen Fotos und übertragen sie mittels Einverständniserklärung der Wiener Umweltschutzabteilung (unter anderem zur Veröffentlichung gemeinsam mit der Adresse).

Kosten und Zahlung

  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der durchwurzelbaren Aufbaudicke (mindestens 8 Zentimeter) der neu begrünten Dachfläche und beträgt maximal 50 Euro pro Quadratmeter.
  • Ist eine Begrünung durch den Bebauungsplan vorgeschrieben, sind nur durchwurzelbare Begrünungsaufbauten, die über diese hinausgehen, mit 2 Euro pro Quadratmeter und pro Zentimeter Aufbauhöhe förderbar (maximal 34 Euro).
  • Ist eine Begrünung nicht durch den Bebauungsplan vorgeschrieben, sind Begrünungsaufbauten, die mindestens 8 Zentimeter aufweisen, mit 2 Euro pro Quadratmeter und pro Zentimeter Aufbauhöhe förderbar (maximal 50 Euro).
  • Planungs- und Beratungsleistungen werden in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten mitgefördert.
  • Wenn die Begrünung vorzeitig (innerhalb von 15 Jahren) entfernt wird, muss der*die Fördernehmer*in die Wiener Umweltschutzabteilung davon verständigen und die erhaltene Förderung zur Gänze zurückzahlen.
  • Anträge werden nach dem Einlangen in der Förderdienststelle bearbeitet und entsprechend den im Haushaltsjahr vorhandenen finanziellen Ressourcen berücksichtigt.
  • Die Förderhöhe beträgt pro Objekt maximal 20.200 Euro.

Erledigungsdauer

Die oben genannten Unterlagen stellen die Grundlage für die Antragstellung bei der Wiener Umweltschutzabteilung dar. Nach vollständiger Vorlage der Einreichunterlagen werden diese hinsichtlich formaler, inhaltlicher und finanzieller Kriterien geprüft. Die Abwicklung des Verfahrens kann bis zu 6 Monate dauern. Es besteht generell kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Unvollständige Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall werden die Antragsteller*innen schriftlich informiert.

Formular

  • Das Online-Formular steht mit Neuauflage der Förderung zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Gerichtsort ist Wien. Die Fördermittel müssen wirtschaftlich, sparsam und entsprechend der im Antrag festgelegten Widmung verwendet werden.

Weitere Auskünfte zur Stadterneuerung bei der Wiener Gebietsbetreuung und dem Verband für Bauwerksbegrünung.

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