Die Heimaufsicht der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) besucht regelmäßig soziale Einrichtungen für Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder einer anderen Notlage Hilfe brauchen. Sie überprüft, kontrolliert, begutachtet, berät und sorgt für die Behebung von Mängeln.
Kontakt
- Heimaufsicht
- 3., Thomas-Klestil-Platz 6
Fahrplanauskunft - Telefon: +43 1 4000-40774
- E-Mail: heimaufsicht@ma40.wien.gv.at
Zuständigkeit
Die Heimaufsicht ist für folgende Einrichtungen zuständig:
- Öffentliche und private Wohn- und Pflegeheime
- Tageszentren
- Betreute Wohngemeinschaften
- Obdachlosenhäuser
- Tagesstruktur- und voll betreute Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Einrichtungen, die Heimhilfe durchführen
Amtswege
- Einrichtungen der Behindertenhilfe - Betriebsanzeige, Betriebsänderung oder Betriebseinstellung
- Heimhilfeeinrichtung - Betriebsanzeige, Betriebsänderung oder Betriebseinstellung
- Sozialhilfeeinrichtungen - Betriebsanzeige, Betriebsänderung oder Betriebseinstellung
- Wohn- und Pflegeheim - Änderung Heimträger
- Wohn- und Pflegeheim - Betriebsanzeige, Betriebsänderung oder Betriebseinstellung
- Wohn- und Pflegeheim - Bewilligung innovativer Modelle und Projekte