Ethikkommission der Stadt Wien

Laborarbeiterin und Laborarbeiter mit Proben und Laborgeräten

Der Ethikkommission der Stadt Wien obliegt die Beurteilung von medizinischen Forschungsprojekten gemäß § 15a Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr. KAG in Krankenanstalten des Wiener Gesundheitsverbundes (mit Ausnahme des Universitätsklinikums AKH der Stadt Wien).

Die Ethikkommission kann weiters auch für die Beurteilung von medizinischen Forschungsprojekten gemäß § 15a Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr. KAG in anderen Krankenanstalten innerhalb des Bundeslandes Wien sowie für die Beurteilung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten außerhalb von Krankenanstalten im Bundesland Wien (§§ 40 ff Arzneimittelgesetz - AMG und §§ 57 ff Medizinproduktegesetz - MPG) herangezogen werden.

Vorsitzender der Ethikkommission der Stadt Wien ist Dr. Michael Tamchina. Die Geschäftsführung der Ethikkommission der Stadt Wien wird vom Gesundheitsdienst (MA 15) wahrgenommen. Geschäftsführer ist Reinhard Undeutsch.

Antragstellung

Es werden ausschließlich nur noch elektronische Anträge per E-Mail oder Fax entgegengenommen.

Kontakt

  • Ethikkommission der Stadt Wien
  • 3., Thomas-Klestil-Platz 8/2, TownTown - Eingang: 3., Schnirchgasse 12/2, Stiege 2, 1. Stock
  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, von 8 bis 15 Uhr
  • Telefon: +43 1 4000-87754
  • Fax: +43 1 400099-87754
  • E-Mail: ethikkommission@ma15.wien.gv.at

Österreichische Ethikkommissionen

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