Aufgaben der Ethikkommission

Die Ethikkommission der Stadt Wien beurteilt unter Beachtung der "Guideline for good clinical practice" und der Deklaration von Helsinki, ob die Rechte und die Integrität der an einer bestimmten klinischen Prüfung beziehungsweise neuen medizinischen Methode teilnehmenden Versuchspersonen ausreichend geschützt werden.
- Guideline for good clinical practice: 155 KB PDF
Die Ethikkommission beurteilt dabei besonders:
- Eignung der Prüfer*innen in Hinblick auf fachliche Qualifikation und Erfahrung und auf die Durchführung klinischer Prüfungen
- Beteiligte Einrichtungen und Personen (personelle und strukturelle Rahmenbedingungen)
- Prüfplan in Hinblick auf die Zielsetzung, die medizintechnische und medizinische Rechtfertigung der Prüfung und die wissenschaftliche Aussagekraft sowie die Beurteilung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses
- Art und Weise, wie die Rekrutierung der Versuchspersonen durchgeführt wird
- Art und Weise, wie Aufklärung und Zustimmung zur Teilnahme erfolgen
- Maßnahmen für den Eintritt eines Schadenfalles bei einer klinischen Prüfung oder der Anwendung einer neuen medizinischen Methode
- Leitlinie für die Arbeit von Ethikkommissionen, die biomedizinische Forschungsprojekte begutachten: 135 KB PDF
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Stadt Wien - Gesundheitsdienst
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- Letzte Aktualisierung: 03.12.2025, 08.29 Uhr
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