Leitlinien bei lebensmittelbedingten Erkrankungen

Titelblatt der Leitlinie mit Logos

Die Landessanitätsdirektion Wien hat evidenzbasierte Leitlinien für das behördliche Vorgehen bei lebensmittelbedingten Erkrankungen mit Expert*innen aus der Infektiologie, Epidemiologie und Hygiene erarbeitet.

Die bisher erstellen Leitlinien gehen auf die Eigenschaften der Erreger Salmonellen, Campylobacter und Shigatoxin produzierende E-coli (STEC) sowie auf die epidemiologischen Aspekte und die modernen diagnostischen Methoden ein und beschreiben die erforderlichen Schutzmaßnahmen in ausgewählten Bereichen wie Gemeinschaftseinrichtungen, medizinischen Einrichtungen oder dem Lebensmittelbereich. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass bakterielle Durchfallerkrankungen ausgelöst durch Campylobacter und Salmonellen vorwiegend über kontaminierte Lebensmittel übertragen werden. Die Übertragung von Mensch zu Mensch ist selten und bei Einhaltung von allgemeingültigen Hygienestandards nur in der symptomatischen Phase von Bedeutung.

Die Leitlinie führt hier unter anderem zu einer Änderung beim Nachweis der Ansteckungsfähigkeit. So können etwa Kinder bei einer nachgewiesenen Salmonellen- oder Campylobacterinfektion 48 Stunden nach Abklingen der akuten Krankheitserscheinungen wieder uneingeschränkt die Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Eine Stuhlabgabe ist nicht mehr erforderlich.

Bei STEC spielt auch die Mensch-zu Mensch-Übertragung eine relevante Rolle, da schon eine niedrige Infektionsdosis zu einer Infektion führt. Dieser Aspekt, verbunden mit einem möglicherweise schweren Verlauf mit Entwicklung eines Nierenversagens speziell bei Kindern unter 5 Jahren, macht hier unter anderem den Ausschluss von Gemeinschaftseinrichtungen im Kleinkindesalter bis zum Vorliegen von 2 negativen Stuhlproben notwendig. Durch moderne diagnostische Methoden können getroffene Maßnahmen an die unterschiedliche Virulenz der Erreger und damit an das Risiko angepasst werden.

Bei Personal in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen mit Tätigkeit bei der Essenszubereitung und Personal im Lebensmittelbereich bestehen spezifische Vorkehrungen mit Fernhaltung vom Einsatzbereich - etwa bei Salmonellen und STEC - bis zum Vorliegen von 2 negativen Stuhlproben. Bei STEC werden auch hier die diagnostischen Ergebnisse zur Virulenz berücksichtigt.

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