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Schwangerschaftsabbruch - Abtreibung

Nicht jede Frau wird gewollt schwanger. In Österreich haben Frauen innerhalb einer gewissen Zeitspanne das Recht, eine ungewollte Schwangerschaft straffrei abzubrechen.

Schwangerschaftsabbrüche sind gesetzlich geregelt

Die Zeitspanne für einen Schwangerschaftsabbruch ist gesetzlich geregelt. Das entsprechende Gesetz wird als "Fristenlösung" bezeichnet. Die Fristenlösung besagt, dass Schwangerschaften in den ersten 3 Monaten legal abgebrochen werden dürfen.

Dieses Recht wurde in den 1970er-Jahren von der Frauenbewegung erkämpft. Die Fristenlösung trat 1975 in Kraft. Davor war eine Abtreibung illegal und daher aus mehreren Gründen gefährlich für Frauen.

Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohten schwerwiegende gesundheitliche Folgen. Aufgrund der Illegalität wurden Abtreibungen häufig unsachgemäß durchgeführt. Betroffene waren danach oft unfruchtbar. Manche Frauen sind an dem Eingriff gestorben.

Info-Website "Meine Entscheidung: Schwangerschaftsabbruch in Wien"

Grafik in Rot-Abstufungen mit Text "Meine Entscheidung: Schwangerschaftsabbruch in Wien"

Selbst über den eigenen Körper zu bestimmen, ist ein Menschenrecht. Es ist wichtig, dass ungewollt Schwangere einen medizinisch sicheren Abbruch vornehmen lassen können. Ungewollt schwangeren Frauen muss schnell und respektvoll geholfen werden. Die Fortsetzung einer Schwangerschaft zu erzwingen, hat negative Auswirkungen auf die seelische Gesundheit der Frau.

Die Info-Website "Meine Entscheidung: Schwangerschaftsabbruch in Wien" zeigt, wie Betroffene eine Schwangerschaft medikamentös oder operativ beenden können.

Die Info-Website enthält darüber hinaus Informationen zu Kosten sowie Beratungs- und Anlaufstellen in Wien.

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