Wildtieren im eigenen Garten vorbeugen

Allesfresser wie Füchse, Dachse und Wildschweine finden in Gärten ideale Fressbedingungen vor. Je nach Wildart können unterschiedliche Maßnahmen helfen, die Tiere fernzuhalten.

Bei Problemen mit Wildtieren oder wenn Sie ein verletztes oder in Not geratenes Wildtier gefunden haben, können Sie sich täglich von 7.30 bis 22 Uhr (in Notfällen von 0 bis 24 Uhr) an das Wildtierservice Wien des Forst- und Landwirtschaftsbetriebs (MA 49) wenden.

Ideale Fressbedingungen vermeiden

  • Füttern Sie die Tiere nicht. Wildtiere wie Wildschwein, Fuchs und Dachs leiden in der Regel keinen Hunger, sie suchen nur nach "leicht zugänglichem Fressen".
  • Lassen Sie das Futter Ihrer Haustiere nicht unbeaufsichtigt im Freien stehen. Manche Wildtiere können dieses bis zu zwei Kilometer weit riechen.
  • Kein Vogelfutter am Boden verstreuen, Vogelfutter nur in dafür geeigneten Futterstellen (Futtersilos) anbieten
  • Mülltonnen gut verschließen
  • Fallobst aufsammeln, da manche Wildarten (zum Beispiel Wildschweine) Obst lieben
  • Kompost, Laub und Fallobst nicht an den Waldrand karren, das lockt die Tiere aus dem Wald
  • Komposthaufen abdecken und Gerüche vermindern
  • Keine Essensreste im Garten (zum Beispiel vom Grillabend) liegen lassen

Vergrämungsmaßnahmen

Vergrämungsmaßnahmen, zum Beispiel Ultraschall oder Elektroimpulse, sind je nach Wildart unterschiedlich wirkungsvoll. Beachten Sie, dass solche Maßnahmen vielleicht auch Haustiere treffen können.

Grundstück einzäunen

Zäunen Sie Ihr Grundstück ein, um Wildtieren den Zugang zu erschweren. Verwenden Sie einen stabilen Zaun, da Wildschweine oder Dachse Maschendrahtzäune problemlos aufheben oder untergraben können.

Anstelle von Maschendrahtzäunen eignen sich Doppelstabgitterzäune. Die Gittermatten sollten zumindest 1,80 Meter hoch sein. Das Untergraben kann mit einem Streifenfundament verhindert werden. Sie können auch die Doppelstabgittermatte mit einem herkömmlichen Baustahlgitter ins Erdreich verlängern.

Beachten Sie, dass Sie für die Errichtung von Zäunen (auch Elektrozäunen) in Landschaftsschutzgebieten möglicherweise eine Bewilligung (naturschutzbehördliche Genehmigung) brauchen.

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