Wildtieren im eigenen Garten vorbeugen

Bei Problemen mit Wildtieren oder wenn Sie ein verletztes oder in Not geratenes Wildtier gefunden haben, können Sie sich an das Wildtierservice Wien wenden:
Täglich von 7.30 bis 22 Uhr unter +43 1 4000-49090
Bei Notfällen rund um die Uhr unter +43 1 4000

Allesfresser wie Füchse, Dachse und Wildschweine finden in Gärten ideale Fressbedingungen vor. Je nach Wildart können unterschiedliche Maßnahmen helfen, die Tiere fernzuhalten.

Ideale Fressbedingungen vermeiden

  • Füttern Sie die Tiere bitte nicht. Wildtiere wie Wildschweine, Füchse und Dachse leiden in der Regel keinen Hunger, sondern sie suchen nur nach "leicht zugänglichem Fressen".
  • Lassen Sie das Futter Ihrer Haustiere nicht unbeaufsichtigt im Freien stehen. Manche Wildtiere können dieses bis zu 2 Kilometer weit riechen.
  • Verstreuen Sie kein Vogelfutter am Boden und bieten Sie es nur in dafür geeigneten Futterstellen (Futtersilos) an. Sonst können Mäuse und Ratten angelockt werden.
  • Verschließen Sie Mülltonnen gut und decken Sie Komposthaufen ab.
  • Sammeln Sie Fallobst auf, da manche Wildarten, zum Beispiel Wildschweine oder Dachse, Obst als Nahrungsquelle nutzen.
  • Karren Sie Kompost, Laub und Fallobst nicht an den Waldrand. Das kann die Tiere aus dem Wald locken.
  • Lassen Sie keine Essensreste, zum Beispiel vom Grillen, im Garten liegen.

Technische Vergrämungsmaßnahmen

Optische und akustische Vertreibungsgeräte können Füchse, Dachse und Marder langfristig wirkungsvoll abwehren. Beachten Sie, dass verschiedene Geräte für unterschiedliche Tierarten geeignet sind. Zudem können solche Maßnahmen möglicherweise auch Auswirkungen auf Haustiere haben.

Bitte erkundigen Sie sich bei entsprechenden Fachfirmen.

Grundstück sicher einzäunen

Um Wildtieren den Zugang zu Ihrem Grundstück zu erschweren, umzäunen Sie dieses entsprechend. Achten Sie dabei auf die Verwendung eines stabilen Zauns. Wildschweine oder Dachse können Maschendrahtzäune problemlos aufheben oder untergraben.

Achtung: Im Landschaftsschutzgebiet ist bei der Errichtung eines Zaunes gegebenenfalls eine naturschutzrechtliche Bewilligung notwendig.

Weiterführende Informationen

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