Verpflichtender Hundeführschein - Häufig gestellte Fragen

Es gibt immer wieder Meldungen über Giftköder. Schützen Sie Ihren Hund und legen Sie ihm zusätzlich zur Leine einen Maulkorb an. Das gilt auch für Hundezonen. So können Sie verhindern, dass Ihr Hund schädliche Stoffe aufnimmt oder weggeworfene Lebensmittel frisst.
Wichtig ist, dass Sie Ihrem Hund durch positive Maulkorbgewöhnung beibringen, den Maulkorb ohne Stress zu tragen.

Wer muss einen verpflichtenden Hundeführschein ablegen?

Ich weiß nicht, welche Rasse mein Hund genau ist

Hundehalter*innen können durch eine fachtierärztliche Begutachtung feststellen lassen, ob es sich bei ihrem Hund um einen Listenhund handelt.

Ich halte meinen Listenhund nur auf meinem Privatgrund, muss ich trotzdem einen verpflichtenden Hundeführschein ablegen?

Ja, gemäß den Bestimmungen des Wiener Tierhaltegesetzes (§ 5a, Abs. 1) ist dieser auch in diesen Fällen zu absolvieren.

Muss auch eine Person den verpflichtenden Hundeführschein ablegen, die nur fallweise mit einem Listenhund spazieren geht?

Ja, jede Person, die einen Listenhund in Wien hält oder auch verwahrt, muss den verpflichtenden Hundeführschein bestehen. Wer einen Listenhund auch nur vorübergehend oder kurzfristig verwahrt, muss bereits ab Beginn dieser Tätigkeit den Hundeführschein bestanden haben, wobei der Hund innerhalb der ersten 3 Monate ab Haltungsbeginn noch keine gültige Hundekarte vorweisen muss. Diese Person muss die Prüfung allerdings nicht - wie es für Halter*innen vorgesehen ist - nach 21 bis 24 Monaten wiederholen.

Ich bin mit meinem Listenhund zu Besuch in Wien, benötige ich dafür einen Hundeführschein?

Nein, allerdings müssen diese Hunde an öffentlichen Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

Welche Ausnahmen sieht das Gesetz für die Befreiung von der Ablegung des verpflichtenden Hundeführscheins vor?

Ausgenommen von der Verpflichtung, den verpflichtenden Hundeführschein abzulegen, ist die Haltung von Hunden in behördlich genehmigten Tierheimen, Tierspitälern oder Tierpensionen sowie die Haltung von Diensthunden des Bundes.

Ausnahmen für alte oder kranke Hunde gibt es nicht, allerdings wird im Rahmen der Prüfung auf den gesundheitlichen Zustand des Hundes Rücksicht genommen.

Ich besitze mehrere Listenhunde, die ich in Wien halte. Muss ich für jeden meiner Listenhunde einen eigenen verpflichtenden Hundeführschein ablegen?

Es muss mit jedem Listenhund eine Prüfung zum Hundeführschein abgelegt werden. Mit 22. Dezember 2018 wurde eingeführt, dass Halter*innen von Hunden diese Prüfung ablegen und spätestens 2 Jahre nach der ersten Prüfung die Folgeprüfung absolvieren müssen.

Halter*innen erhalten für den jeweiligen Hund bei Erstantritt eine befristete Hundekarte, bei Antritt zur Folgeprüfung nach 2 Jahren eine unbefristete Hundekarte. Personen, die vorübergehend im öffentlichen Raum auf den Hund aufpassen, müssen ebenso einen verpflichtenden Hundeführschein ablegen.

Haben Sie einmal mit einem Listenhund eine Prüfung abgelegt und verfügen über einen verpflichtenden Hundeführschein, so berechtigt Sie dieser zum Führen jedes Listenhundes, vorausgesetzt mit diesem wurde auch bereits eine Prüfung abgelegt und der Hund verfügt über eine gültige Hundekarte.

Wenn ich mir nach dem Ableben meines Listenhundes wieder einen Listenhund zulege, muss ich dann nochmals den verpflichtenden Hundeführschein beantragen?

Nur dann, wenn es für diesen Hund noch keinen verpflichtenden Hundeführschein gibt. Wenn also jemand anderer mit diesem Hund bereits einen verpflichtenden Hundeführschein abgelegt hat und auch Sie bereits eine Prüfung absolviert haben, müssen Sie keine neuerliche Prüfung machen. Die Prüfung ist immer komplett, d.h. der theoretische und der praktische Teil, abzulegen.

Anmeldung zum verpflichtenden Hundeführschein

Was ist bei der Anmeldung zum verpflichtenden Hundeführschein mitzubringen?

Sie finden alle notwendigen Informationen sind auf: Verpflichtender Hundeführschein.

Gibt es eine Online-Anmeldung zum verpflichtenden Hundeführschein?

Die Anmeldung zum verpflichtenden Hundeführschein kann auch online durchgeführt werden: Hundeführschein (verpflichtend oder behördlich) - Anmeldung.

Was ist das Mindestalter für Hundehalter*innen bzw. Hundeverwahrer*innen?

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Wann muss ich den verpflichtenden Hundeführschein ablegen?

Jede Person, die einen mindestens 6 Monate alten (Listen-)Hund hält oder verwahrt, muss den Hundeführschein absolvieren. Halter*innen müssen die Hundeführschein-Prüfung innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Haltung bestanden haben. Verwahrer*innen müssen ab Beginn ihrer Tätigkeit die Hundeführschein-Prüfung bestanden haben.

Diese Hunde sind an öffentlichen Orten immer mit Maulkorb und Leine zu führen.

Prüfung zum verpflichtenden Hundeführschein

Was hat sich aufgrund der Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes im Dezember 2018 für mich als Halter*in eines Listenhundes geändert?

Halter*innen eines Hundes, für den der Hundeführschein verpflichtend ist, müssen die Hundeführschein-Prüfung mit dem entsprechenden Hund innerhalb von 21 bis 24 Monaten nach dem erstmaligen Bestehen wiederholen.

Frühestens 21 Monate nach der Erstprüfung kann der Antrag gestellt und die Folgeprüfung abgelegt werden.

Bei jeder Prüfung können Prüfer*innen aufgrund des Prüfungsergebnisses Auflagen vorschreiben. Auflagen können zum Beispiel sein:

  • Die Frist von 21 Monaten kann verkürzt oder verlängert werden.
  • Hundehalter*innen müssen mit ihrem Hund 10 Trainingsstunden bei einem*einer tierschutzqualifizierten Hundetrainer*in absolvieren. Diese Stunden müssen vor der Anmeldung zur Wiederholung nachgewiesen werden.
  • Die Prüfer*innen können auch weitere Wiederholungen der Prüfung anordnen.

Wie läuft die Prüfung ab?

Der Hundeführschein besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Prüfung erfolgt in deutscher Sprache.

Der theoretische Teil trägt dazu bei, das Wissen über Hundehaltung, Hundeausbildung, Verhalten des Hundes, Gesundheit und gesetzliche Verpflichtungen zu erweitern und zu festigen. Der Fragenkatalog umfasst 150 mögliche Fragen. Aus diesen werden mindestens 30 gestellt. Davon müssen 24 richtig beantwortet werden.

Im Anschluss folgt der praktische Teil. Hier wird getestet, ob die Hundehalter*innen in der Lage sind, sich in alltäglichen Situationen mit ihrem Hund richtig und rücksichtsvoll in Bezug auf andere Menschen zu verhalten.

Bei der Prüfung geht es darum, dass Sie das Verhalten Ihres Hundes gut einschätzen und ihn vorausschauend führen können. Sie müssen einfache Pflegemaßnahmen wie Pfoten- und Ohrenkontrollen zeigen. Ihr Hund muss einfache Kommandos wie "Bleib" und "Sitz" ausführen können. Zukünftig sollen Konflikte vermieden werden. Ziel ist ein gutes Miteinander von Menschen mit und ohne Hund in der Stadt.

Was ist, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Bei Nichtbestehen der Prüfung durch den*die Hundehalter*in ist eine 2-malige Wiederholung innerhalb von 6 Monaten möglich. Vor der Anmeldung zur nächsten Prüfung müssen Sie 10 absolvierte Trainingsstunden bei einem*r tierschutzqualifizierten Hundetrainer*in vorweisen. Falls Sie diese Wiederholungsprüfung beim 3. Anlauf wieder nicht bestehen, muss die Behörde Ihnen den Hund abnehmen. Bei der 3. Prüfung muss ein*e Amtstierärzt*in anwesend sein. Verwahrer*innen dürfen bei Nichtbestehen einer Prüfung diese 1-mal und innerhalb von 3 Monaten wiederholen.

Wenn ich nur einen Teil der Prüfung nicht bestehe, müssen dann beide Teile wiederholt werden?

Ja, es müssen beide Teile - theoretisch und praktisch - wiederholt werden.

Ich habe Angst, dass mein Hund aufgrund seiner Krankheit oder seines Alters die Prüfung nicht schafft.

Es wird bei der Prüfung auf den Gesundheitszustand des Hundes Rücksicht genommen und der Hund körperlich nicht überfordert.

Was muss ich zur Prüfung mitbringen?

  • Einen gut passenden Maulkorb (keine Maulschlaufe)
  • Eine Leine (keine Flexileine)
  • Ein Halsband (kein Würgehalsband) bzw. Brustgeschirr
  • Den amtlichen Lichtbildausweis
  • Zulassung zur Prüfung
  • Den Hund
  • 50 Euro zur Zahlung der Kosten für die Prüfung

Wie hoch sind die Kosten für die Prüfung zum verpflichtenden Hundeführschein?

Die Kosten für die Anmeldung zur Prüfung betragen 20,84 Euro. Ein Zahlschein wird zugeschickt. Die Prüfer*innen sind berechtigt, für ihren Aufwand 50 Euro Prüfungsgebühr einzuheben. Anfahrtsspesen können zusätzlich verrechnet werden.

Weitere Fragen zum verpflichtenden Hundeführschein

Was ist zu tun, wenn ich meinen Hundeführschein verloren habe oder dieser gestohlen wurde?

In diesem Fall ist zuerst eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige beim Magistratischen Bezirksamt (für Verlust) oder bei der Polizei (für Diebstahl) zu veranlassen.

Die neue Karte kann dann elektronisch online auf: Verpflichtender Hundeführschein - Datenänderung oder Duplikatausstellung oder vor Ort während der amtstierärztlichen Sprechstunden in der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz beantragt werden. Die Zustellung der Karte erfolgt per Post. Die Kosten dafür betragen 20,84 Euro. Eine Zahlungsanweisung wird zugesandt.

Wer kontrolliert, ob ich einen verpflichtenden Hundeführschein habe?

Die zuständige Behörde für diese Kontrollen ist die Landespolizeidirektion Wien.

Mit welchen Strafen bzw. Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich einen Listenhund ohne Hundeführschein halte?

Wer einen Listenhund ohne den dafür erforderlichen Hundeführschein in Wien hält oder verwahrt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Die Mindeststrafe beträgt dabei 1.000 Euro. Wiederholte Verstöße gegen diese Bestimmung bzw. das Vorliegen erschwerender Umstände führen zu einer Abnahme des Hundes.

Ich möchte wegen einer erhaltenen Strafe mit der Behörde sprechen.

Wenden Sie Sich an die Hotline für Verwaltungsstrafverfahren der Abteilung Wasserrecht (MA 58). Sie ist unter der Telefonnummer +43 1 4000-96800 Montag bis Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr erreichbar.

Gilt der Wiener Hundeführschein auch in anderen Bundesländern?

Bitte erkundigen Sie sich im jeweiligen Bundesland.

Gelten Sachkundenachweise anderer Bundesländer auch in Wien?

Nein, eine Anerkennung von Hundeführscheinen bzw. Sachkundenachweisen aus anderen Bundesländern ist in Wien nicht vorgesehen.

Mein Hundeführschein sieht anders aus als der meiner Bekannten. Kann das sein?

Ja, seit 1.12.2020 hat der Wiener Hundeführschein ein neues Design. Die alten Karten behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Ein Austausch der Karten ist nicht vorgesehen.

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