
Zu den landwirtschaftlichen Nutztieren gehören zum Beispiel Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde sowie Kaninchen, Kamele, Nutzfische und Geflügel. Unter den Begriff "Geflügel" fallen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasane, Rebhühner und Pfaue.
Grundsätze der Nutztierhaltung
Landwirtschaftliche Nutztiere dürfen in Wien unter Einhaltung des Tierschutzgesetzes, des Tiergesundheitsgesetzes 2024 und des Wiener Tierhaltegesetzes gehalten werden.
Auch wer diese Tiere nur als Hobby hält, muss die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
Personelle Voraussetzungen
Für die Betreuung von landwirtschaftlichen Nutztieren müssen genügend Betreuungspersonen vorhanden sein, die über die erforderliche Eignung sowie die erforderlichen Kenntnisse und beruflichen Fähigkeiten verfügen. Diese Fähigkeiten können im Rahmen der schulischen oder beruflichen Ausbildung erworben worden sein oder aus dem Werdegang ersichtlich sein. Wer diese Kenntnisse oder Ausbildung nicht nachweisen kann, ist verpflichtet, vor der Aufnahme der Nutztierhaltung eine außerschulisch-praktische Ausbildung zu absolvieren.
Haltungsvorschriften
In den Anlagen der 1. Tierhaltungsverordnung sind die Mindestanforderungen für die Haltung der Nutztiere beschrieben.
Nutztiere und die Nachbarschaft
Die Tiere sind so zu halten oder zu verwahren, dass Menschen nicht gefährdet werden. Darüber hinaus dürfen Nachbarn nicht unzumutbar belästigt werden. Auch fremdes Eigentum darf durch die Tiere nicht beschädigt werden.
Wenn Sie sich durch Lärm infolge einer Tierhaltung belästigt fühlen, wenden Sie sich bitte an die Polizei.