Leitfaden für das Bewilligungsverfahren von Veranstaltungen mit Tieren

Ziele des Leitfadens

  • Bei Anträgen zu Veranstaltungen mit Tieren zu helfen
  • Das Wohlbefinden der beteiligten Tiere sicherzustellen
  • Das Prüfverfahren zur Beurteilung der Tierschutz-Relevanz durch die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz und die Tierschutzombudsstelle Wien zu standardisieren

Der Leitfaden ist in Zusammenarbeit der Stadt Wien - Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) und der Tierschutzombudsstelle Wien entstanden.

Art des Tierauftritts und Frist

Gemäß dem Tierschutzgesetz, BGBl. Nr. 118/2004 idgF, sind nachfolgende Tierauftritte bewilligungspflichtig:

  • § 27 Haltung von Tieren in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen. Speziell sind hier Tierdressuren verbunden mit Ortsveränderungen zu verstehen.
    • Beachten Sie: Die Haltung von Wildtieren in solchen Einrichtungen ist gemäß dem Tierschutzgesetz verboten.
    • Frist: Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bei der Behörde einlangen, es gelten die allgemeinen Fristen gemäß dem AVG.
  • § 28 Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen
    • Frist: Der Antrag muss zumindest 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Behörde einlangen.
  • § 28 Mitwirkung von Tieren bei Film- und Fernsehaufnahmen
    • Frist: Der Antrag muss zumindest 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Behörde einlangen.

Antragsteller*in

  • Eine natürliche oder auch eine juristische Person kann den Antrag stellen.
  • Bitte geben Sie die genaue Bezeichnung des Vereins gemäß Vereinsregister beziehungsweise die genaue Bezeichnung der Firma gemäß Firmenbuch an.
  • Für Rückfragen teilen Sie uns bitte eine aktuelle Telefonnummer mit.
  • Vermeiden Sie Doppeleingaben.

Daten zur Veranstaltung

  • Name der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort mit genauer Adresse der Veranstaltung
  • Datum, Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung
  • Angabe, ob Sie eine für 1 Veranstaltung gültige Einzelbewilligung oder eine für einen längeren Zeitraum gültige Dauerbewilligung beantragen. Bei einer Dauerbewilligung empfehlen wir eine Befristung auf höchstens 3 Jahre.
  • Angabe, auf welches geografische Gebiet sich die Gültigkeit erstreckt, zum Beispiel auf Wien oder auf das gesamte Bundesgebiet

Verantwortliche Person gemäß der Tierschutz-Veranstaltungsverordnung

Nennung einer verantwortlichen Person mit Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und einer aktuellen Telefonnummer.

Angaben zu den Tieren

  • Name, Adresse und aktuelle Telefonnummer der Tierhalter*innen
  • Art beziehungsweise Rasse der Tiere
  • Anzahl der Tiere
  • Geschlecht, also ob weiblich, männlich oder kastriert
  • Alter der Tiere

Beachten Sie: Eingriffe bei Tieren, die nicht therapeutischen oder diagnostischen Zielen oder der fachgerechten Kennzeichnung dienen, sind verboten.

  • Hunde auszustellen, die nach dem 1.1.2008 geboren sind und an deren Körperteilen in Österreich verbotene Eingriffe vorgenommen wurden, ist verboten.
  • Tiere mit Qualzucht-Merkmalen auszustellen, ist verboten.

Angaben beim Einsatz von Wildtieren

  • Herkunft der Tiere mit beglaubigten Unterlagen, Bescheinigungen
  • Maßnahmen zum Schutz dieser Tiere

Haltung der Tiere vor, während und nach der Veranstaltung

  • Beschreibung der Unterkünfte beziehungsweise Stallungen: Abmessungen, Bodenbeschaffenheit, Ausstattung, Wasser- und Futterversorgung
  • Beschreibung der Abgrenzungen gegenüber den Besucher*innen: Material, Höhe

Verwendung / Mitwirkung der Tiere

  • Detaillierte Beschreibung des Einsatzes der Tiere
  • Beschreibung der Örtlichkeit
  • Zeitabfolge mit der Dauer der Einsätze und der Pausen
  • Angabe, welchen Effekten (Licht, Lichtwechsel, Temperaturen, Musik und Geräusche/Lärm) die Tiere während der Veranstaltung ausgesetzt sind
  • Angabe, wie die Tiere auf den Einsatz vorbereitet beziehungsweise trainiert werden
  • Nachweis fachlicher Befähigungen der beteiligten Personen
  • Angabe, ob eine tierärztliche Betreuung vor Ort erfolgt und ob eine tierärztliche Betreuung durch eine Bereitschaft gesichert ist. Angabe zum*zur Tierärzt*in: Name, Adresse und aktuelle Telefonnummer
  • Beispiele:
    • 1 Hund wird an der Leine mit Brustgeschirr von dem*der Hundeführer*in von A nach B geführt. Das Tier läuft an lockerer Leine neben dem*der Hundeführer*in her.
    • Bei der Parade werden 2 Esel und 8 Pferde eingesetzt. Die Esel werden ohne Reiter*in von jeweils 1 Person am Zügel und Zaum geführt. 2 Pferde werden ebenfalls von jeweils 1 Person geführt und ziehen in Anspannung nach Achenbach eine Kutsche. 4 Pferde werden als Viererzug gefahren und ziehen den Festwagen (Abmessungen, Gewicht). 2 Pferde werden geritten und sind mit Blumen dekoriert.
    • 1 Huhn wird im 3. Akt in der Minute 7 auf die Bühne getragen, dort dem Schauspieler, der XY spielt, übergeben. XY geht mit dem Huhn eine Runde auf der Bühne und singt dabei. Noch vor dem Refrain wird das Huhn in einen auf der Bühne stehenden Käfig (Abmessungen LxBxH) gesetzt. Am Ende des Liedes, nach circa 5 Minuten, wird das Huhn samt Käfig wieder von der Bühne gebracht und in sein Gehege im Backstage-Bereich gesetzt.

Hinweise zur Haltung

Haltung von Tieren im Rahmen von Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen

Bei Anträgen gemäß § 27 Tierschutzgesetz (Zirkusse, Varietés und ähnlichen Einrichtungen) ist ein behördlicher Nachweis über ein geeignetes Winterquartier notwendig. Ausländische Unternehmer*innen haben eine vergleichbare Bestätigung ihres Heimatlandes vorzulegen. Die amtliche Bestätigung darf nicht älter als 3 Monate sein. Gültige behördliche Bewilligungen sind von dieser Frist nicht betroffen.

Haltungserfordernisse

Hinsichtlich der Anforderungen an die Tierhaltung beachten Sie bitte speziell die 1. Tierhaltungsverordnung, BGBl. Nr. 485/2004 idgF, beziehungsweise die 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. Nr. 486/2004 idgF.

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