Leitfaden für das Bewilligungsverfahren von Veranstaltungen mit Tieren

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Ziele des Leitfadens

  • Bei Anträgen zu Veranstaltungen mit Tieren zu helfen
  • Das Wohlbefinden der beteiligten Tiere sicherzustellen
  • Das Prüfverfahren zur Beurteilung der Tierschutzgesetzrelevanz durch die Veterinärbehörde und die Wiener Tierschutz-Ombudsperson zu standardisieren

Art der Veranstaltung

Gemäß Tierschutzgesetz, BGBl. Nr. 118/2004 idgF, sind nachfolgende Tierauftritte bewilligungspflichtig. Es gelten die allgemeinen Fristen gemäß AVG.

  • § 27 Haltung von Tieren in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen. Speziell sind hierunter Tierdressuren verbunden mit Ortsveränderungen zu verstehen.
    • Beachten Sie: Die Haltung von Wildtieren ist gemäß dem Tierschutzgesetz verboten.
    • Frist: Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde (siehe Hinweise) einlangen.
  • § 28 Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen
    • Frist: Der Antrag muss samt vollständiger Antragsunterlagen zumindest 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Behörde einlangen.
  • § 28 Mitwirkung von Tieren bei Film- und Fernsehaufnahmen
    • Frist: Der Antrag muss samt vollständiger Antragsunterlagen zumindest 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Behörde einlangen.

Antragsteller*in

  • Eine natürliche oder auch eine juristische Person kann den Antrag stellen.
  • Bitte geben Sie die genaue Bezeichnung des Vereins gemäß Vereinsregister beziehungsweise die genaue Bezeichnung der Firma gemäß Firmenbuch an und legen Sie einen aktuellen Registerauszug (Firmenbuch bzw. Vereinsregister) bei.
  • Für Rückfragen teilen Sie uns bitte eine aktuelle Kontakttelefonnummer mit.
  • Vermeiden Sie Doppeleingaben.

Daten zur Veranstaltung

  • Name und Titel mit Nennung der genauen Bezeichnung der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort - genaue Adresse der Veranstaltung
  • Datum, Zeitpunkt und Zeitrahmen
  • Angabe ob eine Einzelbewilligung (befristet auf die Dauer der Veranstaltung) oder eine Dauerbewilligung beantragt wird (mehrmalige Verwendung der Tiere in einem umschriebenen Zeitraum)
  • Angabe, auf welches Gebiet sich die Gültigkeit erstrecken soll (auf Wien oder das gesamte Bundesgebiet)

Verantwortliche Person gemäß der Tierschutz-Veranstaltungsverordnung

  • Nennung einer verantwortlichen Person (Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum) mit Angabe einer aktuellen Telefonnummer

Angaben zu den Tieren

  • Name und Adresse des*der Tierhalter*in sowie eine aktuelle Telefonnummer
  • Art (Rasse) der Tiere
  • Anzahl der Tiere
  • Geschlecht (weiblich, männlich, gegebenenfalls ob kastriert)
  • Alter der Tiere
  • Eingriffe, die nicht therapeutischen oder diagnostischen Zielen oder der fachgerechten Kennzeichnung von Tieren dienen, sind verboten. Das Ausstellen von Hunden, die nach dem 1.1.2008 geboren sind und an deren Körperteilen Eingriffe vorgenommen wurden, die in Österreich verboten sind, ist untersagt. Das Ausstellen von Tieren mit Qualzucht-Merkmalen ist verboten.

Einsatz von Wildtieren

Folgende Informationen sind erforderlich:

  • Herkunft der Tiere mit beglaubigten Unterlagen, Bescheinigungen
  • Maßnahmen zum Schutz dieser Tiere

Haltung der Tiere vor, während und nach der Veranstaltung

  • Beschreibung der Unterkünfte bzw. Stallungen: Abmessungen, Bodenbeschaffenheit, Ausstattung, Wasser- und Futtervorlage
  • Beschreibung der Abgrenzungen gegenüber den Besucher*innen: Material, Höhe

Verwendung / Mitwirkung der Tiere

  • Detaillierte Beschreibung des Einsatzes der Tiere
  • Beschreibung der Örtlichkeit
  • Zeitabfolge mit Dauer der Einsätze und der Pausen
  • Angabe, welchen Effekten (Licht, Lichtwechsel, Temperaturen, Musik und Geräuschen/Lärm) die Tiere während der Veranstaltung ausgesetzt sind
  • Angabe, wie die Tiere auf den Einsatz vorbereitet bzw. trainiert wurden
  • Fachliche Befähigungen der beteiligten Personen
  • Erfolgt eine tierärztliche Betreuung vor Ort, ist eine tierärztliche Betreuung durch eine Bereitschaft gesichert, Angabe des Namens, der Adresse und einer aktuellen Telefonnummer der Tierärztin bzw. des Tierarztes.
  • Beispiele:
    • Ein Hund wird an der Leine mit Brustgeschirr von dem*der Hundeführer*in von A nach B geführt, das Tier läuft an lockerer Leine neben dem*der Hundeführer*in her.
    • Bei der Parade werden 2 Esel und 8 Pferde eingesetzt. Die Esel werden ohne Reiter*in von jeweils einer Person am Zügel und Zaum geführt. 2 Pferde werden ebenfalls von jeweils einer Person geführt und ziehen in Anspannung nach Achenbach eine Kutsche. 4 Pferde werden als Viererzug gefahren und ziehen den Festwagen (Abmessungen, Gewicht). 2 Pferde werden geritten und sind mit Blumen dekoriert.
    • Ein Huhn wird im 3. Akt in der Minute 7 auf die Bühne getragen, dort dem*der Schauspieler*in, der*die XY spielt übergeben. XY geht mit dem Huhn eine Runde auf der Bühne und singt dabei. Noch vor dem Refrain wird das Huhn in einen auf der Bühne stehenden Käfig mit den Abmessungen (Länge x Breite x Höhe) gesetzt und am Ende des Liedes samt Käfig, nach circa 5 Minuten, wieder von der Bühne verbracht und in sein Gehege im Backstage-Bereich umgesetzt.

Hinweise zur Haltung

Haltung von Tieren im Rahmen von Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen

Anträge gemäß § 27 Tierschutzgesetz (Zirkusse, Varietés und ähnliche Einrichtungen) sind ausschließlich bei jener Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen, in deren Verwaltungsgebiet sich das Winterquartier der Haltung befindet. Wenn sich das Winterquartier im Ausland befindet, ist jene Bezirksverwaltungsbehörde für das Bewilligungsverfahren zuständig, in deren Verwaltungsgebiet die Haltung von Tieren im Rahmen des Zirkus erstmalig in Österreich erfolgt. Die Unternehmer*innen haben eine Bestätigung der zuständigen Behörde ihres Heimatlandes betreffend das Winterquartier beizubringen.

Haltungserfordernisse

Hinsichtlich der Anforderungen an die Tierhaltung wird speziell auf die 1. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 idgF bzw. die 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 486/2004 idgF, verwiesen.

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Stadt Wien | Veterinäramt und Tierschutz
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