Richtlinien für Projekte im Bereich Musikausbildung
Bis 1. Mai des laufenden Schuljahres müssen die Projekte im Musikausbildungs-Bereich für das kommende Schuljahr eingereicht werden.
Grundvoraussetzungen
- Förderbedürftigkeit, keine Insolvenzgefährdung (Finanzplanung, Vermögensbestände et cetera)
- Erfüllung der Inhalte der Förderrichtlinien (Kontrollen, Erfahrung aus vorangegangenen Förderungen)
- Gemeinnützigkeit der Anbieterin beziehungsweise des Anbieters (ZVR, Firmenbuch)
- Mindestens 3-jähriges Bestehen der Einrichtung (Vereinsregisterauszug, Firmenbuch)
Förderfähige Kosten
Es werden die Kosten für Pädagogisches Personal (siehe Qualifikationserfordernis) unter Berücksichtigung der Einnahmen übernommen. Die förderfähigen Kosten können Overheadkosten (Gemeinkosten) von maximal 7 Prozent der Personalkosten (für Direktion beziehungsweise Sekretariat) enthalten.
Qualifikation des Pädagogischen Personals
- Künstlerisch-pädagogische Ausbildung mit Studienabschluss an einer Universität, einer Hochschule, einem Konservatorium mit Öffentlichkeitsrecht oder an einer anderen gleichwertigen Ausbildungsstätte
- Lehrbefähigung für ein Vokalfach und Nachweis entsprechender Qualifikation im Bereich Kinderstimmbildung oder Lehrbefähigung für ein Instrumentalfach beziehungsweise für tänzerische Bewegungserziehung
- Lehrbefähigung für Singschulpädagogik
- Ein Studienabschluss oder eine Lehrbefähigung nach früheren Rechtsvorschriften ist einem oben angeführten Abschluss einer Ausbildung gleichzuhalten, wenn dieser nach Umfang, Anforderung und Inhalt als gleichwertig anzusehen ist.
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Stadt Wien - Bildung und Jugend
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Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.36 Uhr
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