Richtlinien für Projekte im Bereich Musikausbildung

Bis 1. Mai des laufenden Schuljahres müssen die Projekte im Musikausbildungs-Bereich für das kommende Schuljahr eingereicht werden.

Grundvoraussetzungen

  • Förderbedürftigkeit, keine Insolvenzgefährdung (Finanzplanung, Vermögensbestände et cetera)
  • Erfüllung der Inhalte der Förderrichtlinien (Kontrollen, Erfahrung aus vorangegangenen Förderungen)
  • Gemeinnützigkeit der Anbieterin beziehungsweise des Anbieters (ZVR, Firmenbuch)
  • Mindestens 3-jähriges Bestehen der Einrichtung (Vereinsregisterauszug, Firmenbuch)

Förderfähige Kosten

Es werden die Kosten für Pädagogisches Personal (siehe Qualifikationserfordernis) unter Berücksichtigung der Einnahmen übernommen. Die förderfähigen Kosten können Overheadkosten (Gemeinkosten) von maximal 7 Prozent der Personalkosten (für Direktion beziehungsweise Sekretariat) enthalten.

Qualifikation des Pädagogischen Personals

  • Künstlerisch-pädagogische Ausbildung mit Studienabschluss an einer Universität, einer Hochschule, einem Konservatorium mit Öffentlichkeitsrecht oder an einer anderen gleichwertigen Ausbildungsstätte
  • Lehrbefähigung für ein Vokalfach und Nachweis entsprechender Qualifikation im Bereich Kinderstimmbildung oder Lehrbefähigung für ein Instrumentalfach beziehungsweise für tänzerische Bewegungserziehung
  • Lehrbefähigung für Singschulpädagogik
  • Ein Studienabschluss oder eine Lehrbefähigung nach früheren Rechtsvorschriften ist einem oben angeführten Abschluss einer Ausbildung gleichzuhalten, wenn dieser nach Umfang, Anforderung und Inhalt als gleichwertig anzusehen ist.
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