Das im September 2026 verhängte Hundeverbot im Bank Austria Park an der Alten Donau (André-Heller-Park) hat bei zahlreichen Hundebesitzer*innen für Verunsicherung gesorgt. Denn die ursprünglich aufgestellten Verbotstafeln erweckten den Eindruck, dass Hunde auch auf jenen Wegen nicht mehr erlaubt wären, die zur Uferpromenade und zur angrenzenden Hundeauslaufzone führen.
Nachdem sich betroffene Hundebesitzer*innen an Bezirksvorsteher Georg Papai gewandt hatten, wurde gemeinsam mit der zuständigen Abteilung Wiener Gewässer (MA 45) ein Ortsaugenschein durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass die Beschilderung tatsächlich missverständlich angebracht worden war. Eine entsprechende Anpassung der Verbotstafeln veranlasst.
Damit ist klargestellt, dass die Uferpromenade entlang der Alten Donau auch weiterhin mit Hunden benützt werden darf. Ebenso bleibt die Hundeauslaufzone im Mühlschüttelpark über beide Eingänge erreichbar.
Rücksichtnahme auf unterschiedliche Interessen
Hintergrund des Hundeverbots waren zahlreiche Beschwerden über das Verhalten einzelner Hundehalter*innen sowie gemeldete Gefahrensituationen auf den gemeinsam von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen genutzten Wegen. Die zuständige Abteilung Wiener Gewässer hatte daher entschieden, die eigentliche Parkanlage mit ihren Aufenthaltsbereichen, Kunstwerken und Grünflächen als Hundeverbotszone auszuweisen.
Bezirksvorsteher Papai ist wichtig, dass dabei die Interessen aller Nutzer*innen berücksichtigt werden:


