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Kulturförderung im 20. Bezirk - Einreichung und Fristen

Der Bezirk Brigittenau fördert Kunst- und Kulturveranstaltungen, die einen lokalen und im Interesse des Bezirks liegenden Bezug haben.

Das Brigittenauer Kulturbudget beträgt im Jahr 2023 insgesamt 120.000 Euro. Die Anzahl und die Höhe der Förderungen sind dadurch limitiert.

Über die Höhe der Förderung entscheidet der Bezirk, die Abwicklung nimmt anschließend die Kulturabteilung (MA 7) vor.

Einen Antrag auf Förderung einer Veranstaltung können ausschließlich Vereine stellen. Bei Bewilligung muss der 20. Bezirk in allen Publikationen als Förderer der Veranstaltung mit Wappen aufscheinen.

Veranstaltung einreichen

Bitte füllen Sie die Antragsunterlagen korrekt und vollständig aus. Wir empfehlen, insbesondere auf eine prägnante Kurzbeschreibung Ihres Projekts zu achten, um der Kulturkommission eine gute Vorstellung Ihrer Idee zu vermitteln. Prüfen Sie außerdem, ob auch alle erforderlichen Beilagen angehängt sind.

Förderantrag

Termine und Fristen

Alle erforderlichen Unterlagen müssen grundsätzlich mindestens 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin eingereicht werden.

Die Kulturkommission tagt mindestens einmal im Quartal, im Bedarfsfall öfter. Die Sitzungen der Kulturkommission richten sich nach demselben Kalender wie die Sitzungen der Bezirksvertretung. Beachten Sie daher bitte die Sommerpause.

In den Sitzungen der Kulturkommission können nur Anträge behandelt werden, die spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin der Bezirksvertretung bis 12 Uhr im Büro der Bezirksvorstehung eingelangt sind.

Anträge für das laufende Jahr müssen spätestens bis Ende September eingebracht werden.

Kontakt

Bezirksvorstehung des 20. Bezirks

Telefon: +43 1 4000-20114
Kontaktformular