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Programm Schulsanierungspakete I + II (SUSA I + II)

Schulsanierungspaket I

Wegen des erhöhten Sanierungsbedarfs an Schulen beschloss der Gemeinderat im Jahr 2007 auf Antrag der Stadt Wien - Schulen (MA 56) das Schulsanierungspaket I (SUSA I) mit insgesamt 570 Millionen Euro. Es wurde für 242 der damaligen 380 Schulstandorte in Wien festgelegt und vorerst für 10 Jahre beschlossen. Zusätzlich wurde ein weiterer Fördertopf von 228 Millionen Euro eingerichtet. Die Finanzierung des Schulsanierungspakets I teilen sich der jeweilige Bezirk und das Programm SUSA. Die Förderquote für den Bezirk wurde auf bis zu 40 Prozent festgelegt.

Das Schulsanierungspaket I wurde 2018 auf unbestimmte Zeit verlängert, um die kompletten finanziellen Mittel für die notwendigen Sanierungen der Schulen zur Verfügung zu stellen.

Die erste Generalsanierung unter dem Programm SUSA war die "Schule im Park" im 9. Bezirk in der Währinger Straße. Sie diente gleichzeitig auch als Vorbild für das Schulsanierungspaket II (SUSA II).

Schulsanierungspaket II

Auf Basis der Erfahrungen aus dem Schulsanierungspaket I wurde 2018 das Schulsanierungspaket II mit weiteren 570 Millionen Euro im Gemeinderat beschlossen. Auch dieses ist zeitlich unbefristet.

Vom Gesamtbetrag stehen 40 Millionen Euro für Ausweichquartiere zur Verfügung.

Die Schulerhaltung fällt in die Zuständigkeit der Bezirke. Die Stadt fördert die Bezirke mit einem Teil der Kosten aus dem Zentralbudget. Für die Fördermöglichkeit von 40 Prozent stehen 212 Millionen Euro zur Verfügung.

Zusätzlich gibt es eine Sonderförderung von 100 Millionen Euro für innovative Generalsanierungen. Der Schwerpunkt des Schulsanierungspakets II liegt auf umfassenden Substanz- oder Generalsanierungen. Die Sanierungsstandorte werden nach fachlichen Kriterien und der Dringlichkeit der Sanierung ausgewählt.

Das Schulsanierungspaket II läuft parallel zum Schulsanierungspaket I, um eine durchgehende Sanierungstätigkeit zu gewährleisten.

Wichtig ist die Qualität der Ausweichquartiere: Sie haben die baulichen Standards wie normale Neubauten und können somit nach der Nutzung als Ausweichquartier als regulärer Schulstandort geführt werden.

Kriterien zur Auswahl der Ausweichquartiere bei Generalsanierungen

Bei der Entscheidung für ein Ausweichquartier spielt die Nähe zum eigentlichen Schulstandort eine große Rolle. Daher wird zuerst im unmittelbaren Umfeld der Schule nach einem Ausweichquartier gesucht. Grundsätzlich werden für Ausweichquartiere verpflichtende Kriterien wie Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit herangezogen.

Konkret werden folgende Punkte geprüft:

  • Verfügbarkeit: Ist das Ausweichquartier grundsätzlich für den Zeitraum der Nutzung verfügbar?
  • Platzverhältnisse: Ist genügend Platz für alle Nutzer*innen vorhanden? Gibt es genug Klassen- und Freizeiträume, Aufenthaltsräume für Pädagog*innen und Platz für einen Speisesaal?
  • Rechtliche Gegebenheiten: Ist das Vorhaben dort am angedachten Ausweichquartier bautechnisch, baurechtlich und sicherheitstechnisch überhaupt umsetzbar?
  • Kosten und Terminrahmen: Übersteigen die Kosten einer Adaptierung die Wirtschaftlichkeit im Verhältnis zur Nutzungsdauer?

Weiterführende Informationen

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Stadt Wien - Schulen

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