Bildungsziele - "BAfEP ab 14"

Schüler*innen erhalten an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik eine fundierte Allgemeinbildung. Zusätzlich werden jene Haltungen und Fähigkeiten vermittelt, die für eine professionelle pädagogische Arbeit im Kindergarten und Hort bei Absolvierung der zusätzlichen Ausbildung zu Erzieher*innen in Horten (Hortpädagogik) erforderlich sind. Die Ausbildung schließt mit einer Reife- und Diplomprüfung ab.

Die Absolvent*innen sollen folgende Persönlichkeitsmerkmale entwickeln und über die angeführten allgemeinen sowie speziellen berufsrelevanten Kompetenzen verfügen:

Persönlichkeitsmerkmale

  • Wertbewusstsein (Bewusstsein über ethische, religiöse und soziale Werte als Basis eines allgemeinen Wertesystems)
  • Sensibilität und Offenheit für philosophisch-existentielle und religiöse Fragestellungen speziell auch des Kindes
  • Verantwortungsbewusstsein, Bereitschaft zu Eigenverantwortung und Kritikfähigkeit
  • Sensibilität für kultur- und geschlechtsspezifische Aspekte von Erziehung und Sozialisation
  • Bereitschaft zu Innovationen, Flexibilität und Mobilität
  • Bereitschaft zu selbstständigem Wissenserwerb sowie zu Fort- und Weiterbildung und Fähigkeit und Bereitschaft zum Reflektieren des eigenen Handelns und seiner Bedingungen

Allgemeine berufsrelevante Kompetenzen

  • Philosophisch-ethisch-religiöse Grundkompetenz
  • Sprachkompetenz
  • Soziale Kompetenz, insbesondere auch Empathie, Fähigkeit zum Umgang mit der eigenen und mit fremder Emotionalität
  • Konfliktfähigkeit
  • Kommunikative Kompetenzen: Präsentation, Teamfähigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Einrichtungen der institutionellen Pädagogik (Öffentlichkeitsarbeit)
  • Leitungskompetenzen: Gesprächsführung, Moderation von Gruppen, Projektmanagement
  • Kreative Kompetenz

Spezielle Kompetenzen für die beruflichen Erfordernisse

  • Kenntnis wichtiger pädagogischer, psychologischer und soziologischer Erklärungsangebote insbesondere für die (früh-)kindliche Entwicklung und ihre Rahmenbedingungen sowie Fähigkeit, sie in der Bildungsarbeit situationsgerecht umzusetzen
  • Kompetenz, die spezifisch kindlichen philosophisch-ethisch-religiösen Vorstellungen als eigenständige Größe menschlicher Entwicklung auf der Suche nach Sinn zu stärken
  • Umfassendes Wissen zum Thema "(sexuelle) Gewalt gegen Kinder"
  • Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Evaluation von personen-, altersgruppen- und aufgabenbezogener Bildungsarbeit, beispielsweise:
    • von Maßnahmen zu interkulturellem Lernen
    • zu geschlechtssensibler Pädagogik
    • zur speziellen Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf und deren Integration
    • des Gesundheitsmanagements im Sinne der Vorsorge und Erziehung zu einer gesunden Lebensführung
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur situationsgerechten Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten
  • Besondere Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe und Verkehrserziehung
  • Kompetenzen der Betriebsorganisation und des Managements institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel sowie von Qualitätsmanagement (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung)

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