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Prüfungen für Externe an der bafep21

An der bafep21 können die Studienberechtigungsprüfung und die Externist*innen-Prüfung abgelegt werden.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die Termine ändern können.

Studienberechtigungsprüfung

Externist*innen-Prüfung

Ehemalige Schüler*innen der BAfEP ab 14, die ihre Ausbildung abgebrochen haben, können diese als Externist*innen abschließen.

Rechtsgrundlage: Externistenprüfungsverordnung BGBI. 1979/362 idgF. und § 42 SchUG

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