An der bafep21 können die Studienberechtigungsprüfung und die Externist*innen-Prüfung abgelegt werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die Termine ändern können.
Externist*innen-Prüfung
Ehemalige Schüler*innen der BAfEP ab 14, die ihre Ausbildung abgebrochen haben, können diese als Externist*innen abschließen.
Rechtsgrundlage: Externistenprüfungsverordnung BGBI. 1979/362 idgF. und § 42 SchUG