Studienberechtigungsprüfung an der bafep21
Voraussetzungen und Ablauf
Voraussetzungen für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung, zum Beispiel:
- Abgeschlossene Lehre oder
- Positive Lernjahre (Lehrjahre, Ausbildungsjahre et cetera) nach der 9. Schulstufe, belegt mit Zeugnissen oder
- Nachweis einschlägiger Fortbildungen nach erfolgreichem Pflichtschul-Abschluss, zum Beispiel im Rahmen von Erwachsenen-Bildungseinrichtungen und einschlägigen praktischen Erfahrungen oder
- Erfolgreicher Abschluss der Pflichtschule, schulische Eignung und erfolgreiche berufliche Betätigung im Kindergarten als Kindergarten-Assistent*in oder Sprachförderkraft
- Personen, die nicht berufseinschlägig tätig sind, können ihre praktischen Erfahrungen in der Elementarpädagogik durch ein Praktikum in einem Kindergarten im Ausmaß von mindestens 120 Stunden nachweisen.
Notwendige Prüfungen
Nachdem Sie zugelassen wurden, müssen Sie folgende Prüfungen ablegen oder nachweisen:
- Aufsatz über ein allgemeines Thema (Deutsch)
- Lebende Fremdsprache Englisch 1
- Biologie und Umweltkunde
- Geschichte
- Wahlfach Didaktik oder Pädagogik
Die Wahlfachprüfung (Didaktik oder Pädagogik) können Sie an der bafep21 ablegen. Die anderen Prüfungen werden von der VHS angeboten.
- Informationen zur Studienberechtigungsprüfung - Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Notwendige Dokumente
Für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Geburtsurkunde
- Bei Namensänderung entsprechende Urkunden
- Meldezettel
- Zeugnis der 8. Schulstufe
- Nachweis der Vorbildung: Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch von Berufsschulen, Fachschulen oder höheren Schulen (Lehrabschluss-Zeugnis oder Zeugnisse über positive einzelne Schuljahre)
- Nachweis über berufliche Tätigkeit im Arbeitsfeld der Elementarpädagogik (zum Beispiel Bestätigung der Kindergartenleitung)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Lebenslauf
Beratung und Antrag auf Zulassung
Den Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung können Sie nur persönlich stellen. Bitte füllen Sie vor Ihrem Besuch das Online-Antragsformular aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente im PDF-Format hoch. Bitte bringen Sie die Originaldokumente zum Gespräch mit.
Termine
Die Termine für die Beratung und den Antrag auf Zulassung finden jeweils freitags von 9 bis 10 Uhr statt, ausgenommen an schulfreien Tagen.
An folgenden Tagen findet keine Beratung statt: 26. Dezember 2025 sowie 2. Jänner und 6. Februar 2026
- Ort: bafep21, 21., Patrizigasse 2
Fahrplanauskunft - Ansprechpersonen für Anmeldungen und Terminvereinbarungen:
Wahlfachprüfung an der bafep21
Prüfungsort
- Ort: bafep21, 21., Patrizigasse 2 - der Raum wird am Prüfungstag bekannt gegeben
Prüfungsfächer, Prüfer*innen und Termine
Bei der Studienberechtigungsprüfung an der bafep21 legen Sie eine Wahlfachprüfung im gewählten Fach Didaktik oder Pädagogik ab.
Sie können sich für den ausgewählten Termin bis spätestens 2 Wochen vor der Prüfung anmelden.
- Termine Wintersemester 2025/2026
- 3. Termin: 12. Jänner 2026, von 15 bis 17 Uhr
- Termine Sommersemester 2026
- 1. Termin: 2. März 2026, von 15.30 bis 17.30 Uhr
- 2. Termin: 28. April 2026, von 14.30 bis 16.30 Uhr
- 3. Termin: 1. Juni 2026, von 15 bis 17 Uhr
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- Letzte Aktualisierung: 24.11.2025, 12.18 Uhr
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