Allgemeine Informationen
Die Wasserabnehmerinnen und Wasserabnehmer müssen das Ende des Wasserbezuges Wiener Wasser (MA 31) melden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Bezugsendemeldung
- Kann nur durch die WasserabnehmerInnen oder deren Bevollmächtigten (z. B. Hausverwaltung) erfolgen
Fristen und Termine
Nach dem Ausbau des Wasserzählers bleiben den Wasserabnehmerinnen und Wasserabnehmer vier Wochen Zeit bis zur endgültigen Trennung der Anschlussleitung seitens der MA 31.
Zuständige Stelle
Wiener Wasser (MA 31)
6., Grabnergasse 4-6
Telefon: +43 1 59959-31600
Fax: +43 1 59959-99-31600
E-Mail: kanzlei-wv@ma31.wien.gv.at
Verfahrensablauf
Nachdem die Wasserabnehmerinnen und Wasserabnehmer das Ende des Wasserbezuges gemeldet haben erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwecks Terminvereinbarung für den Ausbau des Wasserzählers.
Erforderliche Unterlagen
Meldung Ende Wasserbezug
Kosten und Zahlung
- Vergebührung
- 14,30 Euro Bundesgebühr für den Antrag
- 6,54 Euro Verwaltungsabgaben
- Kosten
- Der Ausbau des Wasserzählers und die Sperrung des Wasserzuflusses erfolgt auf Kosten der WasserabnehmerInnen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach Dimension des Wasserzählers und beträgt für die am häufigsten eingesetzten Wasserzähler 65,54 Euro inklusive Umsatzsteuer.
- Die erforderliche Trennung der Wasseranschlussleitung von der Anschlussstelle erfolgt auf Kosten der Stadt Wien.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 9.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Formular
Online-Formular: Wasseranschluss - Wasserbezugsende - Antrag
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: § 17 Abs. 1 des Wasserversorgungsgesetzes (LGBl. für Wien Nr. 10/1960 idgF.)