Allgemeine Informationen
Für die Herstellung eines Wasseranschlusses ist Wiener Wasser zuständig.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Geeigneter Platz für den Wasserzähler (z. B. Schacht, Wasserzähler-Raum, Keller, Mauernische) in Absprache mit Wiener Wasser
- Bezugsanmeldung
Fristen und Termine
Der Zeitpunkt der Herstellung der Anschlussleitung ist abhängig vom Einzahlungsdatum der erhobenen Kosten.
Zuständige Stelle
Wiener Wasser (MA 31)
6., Grabnergasse 4-6
Telefon: +43 1 59959-31600
Fax: +43 1 59959-99-31600
E-Mail: kanzlei-wv@ma31.wien.gv.at
Verfahrensablauf
Für die Herstellung eines Wasseranschlusses ist eine Besprechung vor Ort unbedingt erforderlich. Nach Einlangen des ausgefüllten Online-Formulares, erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die zuständigen Mitarbeiter*innen zwecks Terminvereinbarung und Information, welche Dokumente benötigt werden und wie der Antrag richtig gestellt werden muss.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Dokumente sind notwendig:
- Grundbesitznachweis
- Grundstücksplan
- Gegebenenfalls Kellerplan
- Gegebenenfalls Vollmacht (z. B. der Grundeigentümer*innen)
Kosten und Zahlung
- Vergebührung:
- Antrag 21 Euro Bundesgebühr
- 6,54 Euro Verwaltungsabgaben - ab 1. September 2026: 11 Euro
- Herstellungskosten: Die Herstellungskosten richten sich nach dem Durchmesser der Anschlussleitung. Sie müssen, unabhängig vom Durchmesser der Anschlussleitung, vor den Arbeiten bezahlt werden:
- Variante 1: Die Herstellungskosten sind für die Durchmesser DN 25 Millimeter (Haus mit maximal 2 Wohnungen), DN 40 und DN 50 pauschaliert. Bei der Notwendigkeit eines zweiten Arbeitsganges (Bauprovisorium) muss ein pauschaler Zuschlag von 386,79 Euro für die Durchmesser DN 25 und DN 40 bzw. 842,35 Euro für den Durchmesser DN 50 bezahlt werden.
- DN 25: 6.917,47 Euro
- DN 40: 10.094,94 Euro
- DN 50: 12.132,21 Euro
- Variante 2: Für Anschlussleitungen mit einem Durchmesser über DN 50 werden die voraussichtlichen Kosten von Wiener Wasser erhoben (kein Kostenvoranschlag). Die Abrechnung der Herstellungskosten inklusive Oberflächeninstandsetzung der Straße erfolgt auf Grund des tatsächlichen Ausmaßes nach Leitungsherstellung.
- Anschlussabgabe: Deren Höhe richtet sich nach der Dimension der Anschlussleitung; sie muss nach Herstellung des Wasseranschlusses zusätzlich zu den Herstellungskosten entrichtet werden:
- DN 25: 2.201,50 Euro
- DN 40: 2.201,50 Euro
- DN 50: 5.346,50 Euro
- DN 80: 15.725 Euro
- DN 100: 24.531 Euro
- DN 150: 55.352 Euro
Vor Beginn der Herstellungsarbeiten muss eine Vorauszahlung in der Höhe der voraussichtlichen Herstellungskosten bzw. der pauschalen Kosten bezahlt werden. Zusätzlich fällt aus Anlass der Herstellung der Anschlussleitung eine Anschlussabgabe an.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 9.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Formular
Online-Formular: Wasseranschluss-Herstellung einer Anschlussleitung
Zusätzliche Informationen
Der Standort des Wasserzählers ist abhängig von der Distanz zwischen Grundstücksgrenze und Hausmauer. Beträgt dieser Abstand mehr als 5 Meter, muss ein Wasserzählerschacht unmittelbar hinter der Grundgrenze von dem*der Antragsteller*in errichtet werden. Ist der Abstand kleiner, kann der Wasserzähler im Keller an der straßenseitigen Hauptmauer oder in einer Mauernische montiert werden.
Der Wasserzähler wird von der Stadt Wien beigestellt und bleibt in deren Eigentum. Die Hausinstallation (Verbrauchsanlage) umfasst alle Anlagen und Leitungen ab der Wasserzähleranlage bis zur letzten Entnahmestelle. Sie darf nur von einem*einer befugten Gewerbebetreibenden errichtet, geändert und in Stand gehalten werden.