Wasseranschluss - Änderung einer Anschlussleitung - Antrag
Wenn Sie eine Wasser-Anschlussleitung ändern möchten, können Sie online einen Termin zu einer Besprechung vor Ort beantragen.
Füllen Sie bitte das Online-Formular aus. Anschließend werden Sie für eine Terminvereinbarung kontaktiert.
Die Änderung der Wasser-Anschlussleitung ist gebührenpflichtig.
Allgemeine Informationen
Für die Änderung eines Wasseranschlusses ist Wiener Wasser zuständig.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Geeigneter Platz für den Wasserzähler (z. B. Schacht, Wasserzähler-Raum, Keller, Mauernische) in Absprache mit Wiener Wasser
Fristen und Termine
Der Zeitpunkt der Änderung der Anschlussleitung ist abhängig vom Einzahlungsdatum der erhobenen Kosten.
Zuständige Stelle
Wiener Wasser (MA 31)
6., Grabnergasse 4-6
Telefon: +43 1 59959-31600
Fax: +43 1 59959-99-31600
E-Mail: kanzlei-wv@ma31.wien.gv.at
Verfahrensablauf
Für die Änderung einer Anschlussleitung ist eine Besprechung vor Ort unbedingt erforderlich. Nach Einlangen des ausgefüllten Online-Formulars, erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die zuständigen Mitarbeiter*innen zwecks Terminvereinbarung und Information, welche Dokumente benötigt werden.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Dokumente sind notwendig:
- Gegebenenfalls Kellerplan
- Gegebenenfalls Vollmacht (z. B. der Grundeigentümer*innen)
Kosten und Zahlung
- Vergebührung:
- Antrag 14,30 Euro Bundesgebühr
- 6,54 Euro Verwaltungsabgaben
- Die Kosten für die Änderung einer Anschlussleitung richten sich nach der Art der Arbeit an der Anschlussleitung. Die voraussichtlichen Kosten müssen vor den Arbeiten bezahlt werden und werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet.
- Die Anschlussabgabe muss nur bei einer Verstärkung (Erhöhung der Dimension) entrichtet werden. Deren Höhe richtet sich nach der neuen Dimension der Anschlussleitung, wobei die bereits einbezahlte Anschlussabgabe für die bestehende Anschlussabgabe angerechnet wird. Die Anschlussabgabe wird nach den erfolgten Arbeiten mittels Bescheid vorgeschrieben und muss zusätzlich zu den Kosten für die Verstärkung der Anschlussleitung entrichtet werden.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 9.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Formular
Online-Formular: Wasseranschluss - Änderung einer Anschlussleitung - Antrag
Zusätzliche Informationen
Der Standort des Wasserzählers ist abhängig von der Distanz zwischen Grundstücksgrenze und Hausmauer. Beträgt dieser Abstand mehr als 10 Meter, muss ein Wasserzählerschacht unmittelbar hinter der Grundgrenze von den Antragsteller*innen errichtet werden. Ist der Abstand kleiner, kann der Wasserzähler im Keller an der straßenseitigen Hauptmauer oder in einer Mauernische montiert werden. Der Wasserzähler wird von der Stadt Wien beigestellt und bleibt in deren Eigentum. Die Hausinstallation (Verbrauchsanlage) umfasst alle Anlagen und Leitungen ab der Wasserzähleranlage bis zur letzten Entnahmestelle. Sie darf nur von behördlich konzessionierten Installateur*innen errichtet, geändert und in Stand gehalten werden. Die Installateur*innen müssen vor Arbeitsbeginn bei Wiener Wasser, je nach Umfang der Arbeiten, diese melden bzw. anzeigen.
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- Letzte Aktualisierung: 24.09.2025, 12.01 Uhr
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