Allgemeine Informationen
Berechtigte Betreiber*innen von Straßenständen auf einer öffentlichen Verkehrsfläche (Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung 1960) können jederzeit dauerhaft auf dieses Recht zur Nutzung des öffentlichen Gemeindegrunds verzichten.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36)
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Verzicht auf die erteilte Erlaubnis, den öffentlichen Gemeindegrund und den darüber befindlichen Luftraum zu gebrauchen.
- Kopie des Lichtbildausweises
Kosten und Zahlung
21 Euro für den Antrag
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Formular
- Online-Formular: Verkaufsstand - Verzicht
- oder formloser Antrag
Zusätzliche Informationen
Keine