Übernahme der gesetzlichen Abfertigungszahlungen für Bildungspersonal in privaten elementaren Bildungseinrichtungen
Die Stadt Wien unterstützt private Trägerorganisationen bei der Zahlung der sogenannten "Abfertigung Alt". Das betrifft Mitarbeiter*innen, die:
- vor dem 1. Jänner 2003 angestellt wurden und
- direkt mit der Bildung und Betreuung von Kindern gearbeitet haben.
Allgemeine Informationen
Private Anbieter*innen von elementaren Bildungsplätzen – also zum Beispiel Kindergärten oder Kindergruppen – leisten einen wichtigen Beitrag zur Betreuung von Kindern in Wien.
Damit es auch in Zukunft genug solcher Betreuungsplätze gibt, unterstützt die Stadt Wien die Betreiber*innen. Ziel ist, dass diese Einrichtungen wirtschaftlich gut arbeiten können. Nur so kann die Versorgung mit privaten Betreuungsplätzen langfristig gesichert werden.
Sie können den Antrag per E-Mail an foerderungen@ma10.wien.gv.at schicken. Bitte verwenden Sie dafür die Angaben und Unterlagen, die in der Förderrichtlinie (180 KB PDF) verlangt werden. Bereits bei der Antragstellung prüft die Stadt Wien, ob die Förderung richtig verwendet wird.
Die Förderung gibt es nur dann, wenn
- die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der "Abfertigung Alt" bereits erfüllt wurde,
- Sie alle notwendigen Belege mit dem Antrag mitschicken,
- die Belege bei der Antragstellung geprüft werden konnten.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die allgemeinen und sonstigen Fördervoraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie zur Übernahme der gesetzlichen Abfertigungszahlungen für Bildungspersonal in privaten elementaren Bildungseinrichtungen: 180 KB PDF in den Punkten 4 und 5.
Verhaltenskodex samt Compliance-Regelungen für Förderwerber*innen und Fördernehmer*innen
Fristen und Termine
Förderungen können erst geprüft werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Zuständige Stelle
Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)
Fachbereich Wirtschaft, Finanzen und Infrastruktur
3., Thomas-Klestil-Platz 11
Telefon: +43 1 4000-90225
Fax: +43 1 4000-99-90248
E-Mail: foerderungen@ma10.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Für den Förderantrag müssen Sie bestimmte Unterlagen und Nachweise mitschicken.
Diese sind in Punkt 7.1.2 der Förderrichtlinie (180 KB PDF) beschrieben.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Zusätzliche Informationen
Keine
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Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 24.09.2025, 08.55 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: 270d73f0-8697-453e-87c3-60fce683ad5f
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