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Bewilligung von Sondertransporten (Routengenehmigung) - Antrag

Allgemeine Informationen

Die Bewilligung von Sondertransporten muss bei der Abteilung Brückenbau und Grundbau beantragt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Das Fahrzeug bzw. das Ladegut entspricht nicht den Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (z. B. Sondertransporte mit Übermaßen, eingeschränkt zugelassene Fahrzeuge, überbreite, überhohe, überlange, überschwere Ladegüter, Überstellungsfahrten, Probefahrten und dergleichen).

Fristen und Termine

Die Bearbeitungsdauer ergibt sich aus dem Umfang der erforderlichen Ermittlungsverfahren. Bei der Befahrung von Brücken und Verkehrsbauwerken oder wenn aufgrund von Fahrten durch mehr als ein Bundesland Stellungnahmen anderer Behörden eingeholt werden müssen, muss mit einer Bearbeitungsdauer von zirka 6 Wochen gerechnet werden.

Zuständige Stelle

Brückenbau und Grundbau (MA 29)
16., Wilhelminenstraße 93
Telefon: +43 1 4000-96915
Fax: +43 1 4000-99-96480
E-Mail: sondertransporte@ma29.wien.gv.at

Ansprechperson:
Daniela Singer (Gruppenleitung)
Telefon: +43 1 4000-96893
E-Mail: daniela.singer@wien.gv.at

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen

Kosten und Zahlung

  • 21 Euro Bundesgebühr für Antrag
  • 6 Euro Beilagengebühr pro Beilage und ab 6 Beilagen 36 Euro Gesamtgebühr
  • 21,80 bis 653 Euro Gebühr pro Fahrzeug je nach Fahrzeugzulassung und Art des Transports

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.

Formular

Online-Formular: Abwicklung von Verfahren für Sondertransporte

Elektronische Zustellung ab 1. Oktober

Elektronische Zustellung
Bei diesem Verfahren erfolgt die Zustellung der behördlichen Erledigung elektronisch. Sind Sie bei keinem elektronischen Zustelldienst registriert, erhalten Sie die Erledigung mit der Post.

Information zur Elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente

Die Elektronische Zustellung kann nur dann erfolgen, wenn dies auch technisch möglich ist.

Zusätzliche Informationen

Das Ermittlungsverfahren kann vereinfacht und die Bearbeitungsdauer verkürzt werden, wenn Sie diese Hinweise zum Antrag beachten.

Anlagen:

Kontakt

Stadt Wien - Brückenbau und Grundbau

Kontaktformular

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