Bewilligung von Sondertransporten (Routengenehmigung) - Antrag
Allgemeine Informationen
Die Bewilligung von Sondertransporten muss bei der Abteilung Brückenbau und Grundbau beantragt werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Das Fahrzeug bzw. das Ladegut entspricht nicht den Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (z. B. Sondertransporte mit Übermaßen, eingeschränkt zugelassene Fahrzeuge, überbreite, überhohe, überlange, überschwere Ladegüter, Überstellungsfahrten, Probefahrten und dergleichen).
Fristen und Termine
Die Bearbeitungsdauer ergibt sich aus dem Umfang der erforderlichen Ermittlungsverfahren. Bei der Befahrung von Brücken und Verkehrsbauwerken oder wenn aufgrund von Fahrten durch mehr als ein Bundesland Stellungnahmen anderer Behörden eingeholt werden müssen, muss mit einer Bearbeitungsdauer von zirka 6 Wochen gerechnet werden.
Zuständige Stelle
Brückenbau und Grundbau (MA 29)
16., Wilhelminenstraße 93
Telefon: +43 1 4000-96915
Fax: +43 1 4000-99-96480
E-Mail: sondertransporte@ma29.wien.gv.at
Ansprechperson:
Daniela Singer (Gruppenleitung)
Telefon: +43 1 4000-96893
E-Mail: daniela.singer@wien.gv.at
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet
Erforderliche Unterlagen
Kosten und Zahlung
- 21 Euro Bundesgebühr für Antrag
- 6 Euro Beilagengebühr pro Beilage und ab 6 Beilagen 36 Euro Gesamtgebühr
- 21,80 bis 653 Euro Gebühr pro Fahrzeug je nach Fahrzeugzulassung und Art des Transports
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Formular
Online-Formular: Abwicklung von Verfahren für Sondertransporte
Elektronische Zustellung ab 1. Oktober
Elektronische Zustellung
Bei diesem Verfahren erfolgt die Zustellung der behördlichen Erledigung elektronisch. Sind Sie bei keinem elektronischen Zustelldienst registriert, erhalten Sie die Erledigung mit der Post.
Information zur Elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente
Die Elektronische Zustellung kann nur dann erfolgen, wenn dies auch technisch möglich ist.
Zusätzliche Informationen
Das Ermittlungsverfahren kann vereinfacht und die Bearbeitungsdauer verkürzt werden, wenn Sie diese Hinweise zum Antrag beachten.
Anlagen:
Kontakt
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- Letzte Aktualisierung: 25.09.2025, 11.05 Uhr
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