Allgemeine Informationen
Mit der Förderung für Sanitärinstallationen in Wohnungen und nicht ausgebauten Dachgeschoßen unterstützt die Stadt Wien die Verbesserung der Wohnungskategorie und die Schaffung von neuen Wohnungen in Bestandsgebäuden.
Förderbare Sanierungsmaßnahmen sind:
- Erstmaliger Einbau eines WCs und/oder Bades oder Badenische in Verbindung mit der Umstellung des Heizungssystems auf hocheffiziente alternative Energiesysteme
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Folgende Personen können eine Förderung erhalten:
- Mieter*innen von Wohnungen
- Eigentümer*innen von Wohnungen
- Beim Innenausbau von Dachgeschoßen müssen Sie dem "begünstigten Personenkreis" entsprechen und die Einkommensgrenzen gemäß § 11 WWFSG
1989 unterschreiten.
Förderungsvoraussetzungen:
- Die zu sanierende Wohnung ist Hauptwohnsitz des*der Antragsteller*in
- Die Nutzfläche der Wohnung beträgt 22 bis 150 Quadratmeter
- Das Gebäude ist mindestens 20 Jahren alt.
Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
Fristen und Termine
Bei Antragstellung dürfen Rechnungen ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen und müssen auf die antragstellende Person (das ist der*die Förderungswerber*in und Rechnungsempfänger*in/Leistungsempfänger*in) ausgestellt sein.
Im Anlassfall kann von der Förderstelle eine Frist festgelegt werden, bis wann Sie alle Unterlagen übermitteln müssen. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Zuständige Stelle
Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnungsverbesserung (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Termine im Infopoint: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Für persönliche Termine müssen Sie vorher einen Termin reservieren:
Online-Terminreservierung
Telefon: +43 1 4000-74860
Anträge und Unterlagen übermitteln Sie bitte per E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at oder mittels Online-Formular, per Fax +43 1 4000-997 48 79 oder per Post:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
20., Maria-Restituta-Platz 1
Verfahrensablauf
Bau- bzw. Abrechnungsvorgang
Erforderliche Unterlagen
- Baubehördliche Bewilligung oder die Kenntnisnahme einer Bauanzeige
- Plankopie in Farbe
- Kostenvoranschlag und Rechnung, die ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung haben.
Bei Mietwohnungen:
Bei Eigentumswohnungen:
- Einsicht in das Grundbuch zum Nachweis des Eigentums
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist kostenlos.
Im Rahmen dieser Förderung kann ein einmaliger nicht rückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 200 Euro je Quadratmeter Wohnnutzfläche, maximal jedoch ein Betrag im Ausmaß von 35 Prozent der nachgewiesenen angemessenen Kosten gewährt werden.
Ausmaß der förderbaren Baukosten
Die Auszahlung von Förderungsgeldern erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Förderung.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 1.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Formular
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlagen: