Allgemeine Informationen
Mit der Förderung sollen umfassende thermisch-energetische Sanierungen vorbereitet werden. Diese können folgende Sanierungsmaßnahmen umfassen:
- Dämmung der Fassade
- Erneuerung oder energietechnische Verbesserungen der Fenster
- Dämmung der obersten Geschoßdecke und der Kellerdecke
- Erneuerung oder Verbesserung des gebäudetechnischen Systems
- Umstellung des Energieträgers für Heiz- und Warmwasseraufbereitung auf hocheffiziente alternative Energiesysteme
- Prüfung des Potentials für die Erzeugung erneuerbarer Energie
- Möglichkeiten der kontrollierten Wohnraumlüftung
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Folgende Personen können eine Förderung erhalten:
- Eigentümer*innen von Eigenheimen oder Kleingartenwohnhäusern
- Pächter*innen von Kleingartenwohnhäusern
Für folgende Gebäude können Anträge gestellt werden:
- Das zu sanierende Eigenheim oder Kleingartenwohnhaus wird als Hauptwohnsitz genutzt.
- Die Baubewilligung ist mindestens 20 Jahren alt.
Fristen und Termine
Bei Antragstellung dürfen Rechnungen ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen und müssen auf die antragstellende Person (das ist der*die Förderungswerber*in und Rechnungsempfänger*in/Leistungsempfänger*in) ausgestellt sein.
Im Anlassfall kann von der Förderstelle eine Frist festgelegt werden, bis wann Sie alle Unterlagen übermitteln müssen. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Zuständige Stelle
HAUSKUNFT des wohnfonds_wien
1., Stadiongasse 10
Kostenlose Beratung per Telefon, E-Mail oder persönlich (ausschließlich mit Terminvereinbarung):
Telefon: +43 1 402 84 00
E-Mail: beratung@hauskunft-wien.at
Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr
Bitte beachten Sie:
Der Kund*innenverkehr ist ausschließlich mit Terminvereinbarung möglich.
Termine in der HAUSKUNFT:
Kostenlose Beratung per Telefon, E-Mail oder persönlich.
Terminvereinbarung:
Telefon: +43 1 402 84 00
Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr
E-Mail: beratung@hauskunft-wien.at
Verfahrensablauf
Die Einreichung erfolgt ausschließlich online. Nach Überprüfung des Antrags und des Sanierungskonzeptes durch die HAUSKUNFT beim wohnfonds.wien wird von der Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für Wohnhäuser der Förderbetrag ausbezahlt.
Erforderliche Unterlagen
- Meldezettel als Nachweis der Nutzung des Gebäudes als Hauptwohnsitz
- Aktueller Auszug aus dem Grundbuch oder Pachtvertrag
- Sanierungskonzept gemäß Richtlinie
- Bestandsenergieausweis
- WUKSEA-Registrierungsbestätigung
- Energieausweis nach Sanierung
- Originalrechnung und Originalzahlungsbelege
Kosten und Zahlung
Für Einfamilien-, Kleingartenwohn- und Reihenhäuser wird ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Beitrag bis zu 1.000 Euro, für Zweifamilienhäuser bis zu 1.500 Euro, maximal jedoch 50 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten, gewährt.
Die Auszahlung von Förderungsgeldern erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Förderung.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 1.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Formular
Online-Formular: Gefördertes Sanierungskonzept - Antrag
Zusätzliche Informationen
Richtlinie: Richtlinie für die Förderung eines Sanierungskonzeptes für Wohngebäude (PDF)
Rechtliche Grundlagen: