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Anmeldung bei den Musikschulen der Stadt Wien

Sie können Ihr Kind oder sich selbst unverbindlich online für die Musikschulen der Stadt Wien anmelden. Die Aufnahme erfolgt erst, wenn ein Platz frei wird.

Online-Anmeldung

Sie können sich online auch mit Stadt Wien Konto anmelden.

Allgemeine Informationen

Die Musikschulen der Stadt Wien bieten Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr eine ganzheitliche musikalische Ausbildung durch aktives Musizieren.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Der Besuch der Musikschulen der Stadt Wien ist bis zum 25. Geburtstag möglich.

Ausnahme der Altersgrenze: Am Ensemblespiel können auch ältere Erwachsene teilnehmen.

Wenn Sie sich selbst anmelden möchten, müssen Sie volljährig sein.

Wenn Sie Ihr minderjähriges Kind anmelden möchten, müssen Sie die gesetzliche Vertretung des Kindes sein.

Fristen und Termine

Die unverbindliche Anmeldung ist jederzeit möglich. Eine Aufnahme ist erst möglich, wenn ein Platz frei ist.

Die Anmeldung gilt für 12 Monate ab Einlangen der Anmeldung bei der Leitung der Musikschulen der Stadt Wien beziehungsweise im Sekretariat der Singschule. Es zählt das Datum des Eingangsstempels.

Wenn Sie oder Ihr Kind innerhalb der 12 Monate noch nicht an der Musikschule der Stadt Wien aufgenommen wurden, müssen Sie die Anmeldung vor Ablauf der 12 Monate verlängern.

Zuständige Stelle

Standorte - Musikschulen der Stadt Wien in den Bezirken

Verfahrensablauf

Es wird empfohlen, für die Anmeldung das Online-Formular zu verwenden. Auch die persönliche Anmeldung an den jeweiligen Musikschulstandorten ist möglich.

Die Anmeldung ist nur für einen Standort möglich und auf 2 Hauptfächer beschränkt. Sie müssen für jedes gewünschte Unterrichtsfach der Musikschulen der Stadt Wien ein Formular ausfüllen.

Bei Bedarf kann ein Beratungsgespräch vereinbart oder weiteres Informationsmaterial zugesandt werden. An den Tagen der offenen Tür gibt es außerdem die Möglichkeit, die Musikschulen und ihre Lehrkräfte näher kennenzulernen.

Sobald es freie Plätze gibt, werden Sie oder Ihr Kind an den Musikschulen der Stadt Wien aufgenommen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten und Zahlung

Unterrichtsgebühren der Musikschulen der Stadt Wien

Sie können bei der Kassa der Musikschulen der Stadt Wien Ermäßigungen beantragen.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 15.

Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.

Sie können eine Einzugsermächtigung erteilen.

Formular

Zusätzliche Informationen

Unterrichtsbedingungen: 290 KB PDF

Kontakt

Stadt Wien - Bildung und Jugend

Kontaktformular

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